Autor: FranchisePORTAL-Redaktion
Veröffentlicht am: 25.05.2020
Was bedeutet Franchisepartnerschaft?
Definition: Der Begriff Franchisepartnerschaft steht sowohl für das Vertragsverhältnis zwischen Franchisegeber und Franchisenehmern als auch für die partnerschaftliche und arbeitsteilige Zusammenarbeit zwischen der Zentrale und den Betrieben vor Ort. Die dem Franchisesystem angeschlossenen Kooperationspartner sind wirtschaftlich und rechtlich selbstständigen Unternehmer, deren unternehmerische Freiheit allerdings teilweise eingeschränkt ist.
Franchisepartnerschaften sind gekennzeichnet u.a. durch:
- Führen einer gemeinsamen Marke mit einheitlichem Corporate Design
- Identisches Produkt und gleicher Herstellungsprozess oder identisch zu erbringende Dienstleistung
- Häufig standardisierte Arbeitsprozesse
- Gebietsschutz/exklusives Vertriebsgebiet
- Arbeitsteilung zwischen Systemzentrale und Franchisenehmer-Betrieben
Das Vertragsverhältnis zwischen den Franchisepartnern
Die Franchisepartnerschaft bezeichnet die Zusammenarbeit und das Vertragsverhältnis zwischen dem Franchisegeber und seinen Franchisenehmern. Beides wird durch den Franchisevertrag geregelt. Diese besondere vertragliche Regelung ist notwendig, da es sich bei den Franchisenehmern nicht um weisungsgebundene Angestellte und bei ihren Betrieben nicht um Filialen im klassischen Sinn handelt. Vielmehr sind die Franchisenehmer wirtschaftlich und weitgehend auch rechtlich selbstständige Unternehmer, dessen unternehmerische Freiheit allerdings teilweise eingeschränkt ist.
Vertragspartner können im Franchising neben natürlichen auch juristische Personen sein. Das verstärkte Interesse an Multi-Unit-Franchising führte dazu, dass sich der Zielgruppen-Fokus teilweise von Existenzgründern zu tätigen Unternehmern verschoben hat.
Die Franchisepartnerschaft und ihre Arbeitsteilung
Die Arbeitsteilung gehört zu den Charakteristika einer Franchisepartnerschaft und unterscheidet sie von anderen Formen des Vertriebs oder von Firmenzusammenschlüssen wie etwa Lizenzsystemen oder Verbundgruppen.
In der Gründungsphase unterstützen die Franchisegeber (manchmal auch Franchiser genannt) ihre Partner auch durch Finanzplanungshilfen oder Bankkontakte und oft auch Angebote wie Leasing oder Finanzierung von Maschinen und Geräten oder sogar Joint-Venture-Offerten.
Anschließend übernimmt die Zentrale, die meist beim Franchisegeber angesiedelt ist, administrative Aufgaben. Zu ihnen gehören die Schulung und Einarbeitung der Franchisenehmer und ihrer Mitarbeiter sowie – im Regelfall – überregionale Werbung und Marketingkampagnen, zentraler Einkauf und Belieferung der Franchise-Nehmer-Betriebe, Betriebsvergleiche oder Controlling und oft auch Hilfe bei Organisation, Verwaltung oder Buchführung. Durch diese an die Systemzentrale ausgelagerten Unterstützungsaufgaben können sich die einzelnen Franchisepartner vor Ort auf ihr Kerngeschäft fokussieren: den Service am Kunden. Diese Arbeitsteilung macht das Franchise-Partnerschaften zu verkäuferisch besonders schlagkräftigen Netzwerken.
Weiterführende Informationen
Lesen Sie dazu auch
- die Expertenstimme von Reinhard Wingral mit dem Thema 'In 5 Schritten Franchisenehmer werden - so gehts'.
- den kompakten Themenüberblick 'Franchise – ein kooperatives Vertriebsmodell für Waren und Dienstleistungen' im Ratgeber unseres Schwesterportals.