Autor: FranchisePORTAL-Redaktion
Zuletzt aktualisiert am: 19.11.2024
Was ist eine Geschäftseröffnung?
Begriffserläuterung: Als Geschäftseröffnung wird die Aufnahme einer neuen betrieblichen oder selbstständigen Tätigkeit bezeichnet. Der Begriff stammt ursprünglich aus dem Einzelhandel, wo sich mit der Geschäftseröffnung erstmals die Eingangstüren eines Ladenlokals öffnen. In anderen Branchen ist die erstmalige Bewerbung des eigenen Angebotes oder im Internet der Launch der Firmen-Website als Geschäftseröffnung anzusehen.
Mit der Geschäftsaufnahme ist die vorbereitende Phase der Gründung abgeschlossen. Zu diesem Zeitpunkt hat der Gründer die Eröffnung mittels eines amtlichen Vordrucks der zuständigen Gemeinde mitzuteilen, die wiederum unverzüglich das Finanzamt unterrichtet. Damit hat der Betrieb auch formal seinen Markteintritt eingeläutet und kann erste Umsätze erwirtschaften.
Der Aufnahme der Geschäftstätigkeit wird von den betroffenen Behörden und Organisationen durchaus auf unterschiedliche Zeitpunkte veranschlagt. So orientiert sich beispielsweise das für Gewerbebetriebe zuständige Betriebsfinanzamt an jenem Datum, das der Gründer im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung vermerkt hat. Dagegen hält das örtliche Gewerbeamt der Termin als Startpunkt fest, zu dem das Gewerbe offiziell angemeldet wurde. Für die Hausbank, die gesetzliche Krankenkasse bzw. private Krankenversicherung, die Berufsgenossenschaft als Unfallversicherungsträger, die Industrie- und Handelskammer bzw. Handwerkskammer oder den Betriebsnummern-Service bei der Bundesagentur für Arbeit gelten wiederum abweichende Termine für den Start der selbstständigen Tätigkeit.
Wichtige Schritte im Vorfeld der Geschäftseröffnung
Entwicklung oder Findung einer Geschäftsidee/eines GeschäftskonzeptesDer Planung der Geschäftseröffnung gehen zahlreiche Schritte voraus – von der Suche nach einer zündenden Geschäftsidee über die Anschubfinanzierung bis zum Marketing. Besonders zu nennen sind:
- Gründercoaching durch Unternehmensberater (empfohlen)
- Erstellung eines Businessplans
- Finanzierung mit Eigen- und Fremdkapital, ggf. Fördermitteln
- Kauf, Bau oder Anmietung einer Immobilie und Geschäftsausstattung
- Suche und Einstellung von Mitarbeitern
- Marketingmaßnahmen
- u.m.
Die Aufnahme der Geschäftstätigkeit bedeutet für die meisten Existenzgründer die Erfüllung eines beruflichen Traums, auf den sie lange hinarbeiten mussten: Endlich Chef im eigenen Unternehmen! Der Schritt in die Selbstständigkeit ist vollbracht, das Unternehmen ist am Markt präsent – ob als Café, Restaurant, Einzelhandel, Handwerksbetrieb bzw. Fitness- oder Beautystudio - um nur einige Beispiele zu nennen.
Franchise-Nehmer bei Geschäftseröffnung im Vorteil
Wer seinen Betrieb in einem Franchise-Netzwerk gründet, übernimmt nicht nur eine Marke und ein bereits erfolgserprobtes Geschäftskonzept. Er kann bis zur Geschäftseröffnung - und darüber hinaus - auf zahlreiche Hilfen der Systemzentrale zurückgreifen.
Franchise-Geber bieten ihren zukünftigen Partnern zumeist eine enge Zusammenarbeit bei der Standortsuche und Standortanalyse, manchmal sogar die Übernahme eines bereits vorgegebenen Standortes samt geschütztem Vertriebsgebiet an. Darüber hinaus helfen sie ihnen größtenteils bei Einzelheiten wie der Einrichtungsplanung. Einige übergeben den Betrieb sogar schlüsselfertig, was dann im Regelfall durch die Eintrittsgebühr mit abgedeckt wird. Franchise-Geber helfen den Gründern weiterhin beim Erstellen des Businessplans und bei den Finanzverhandlungen. Sie unterstützen sie bei der Suche nach passenden Mitarbeitern, bieten vielfältige Schulungsmaßnahmen und Einarbeitungen sowie Fortbildungen und schieben Marketing-Aktionen zur erfolgreichen Geschäftseröffnung mit an – um auch hierfür nur Beispiele zu nennen.
Auch über die Eröffnungs- und Gründungsphase hinaus begleiten Franchise-Geber ihre Partnerbetriebe mit Maßnahmen wie Marketingaktionen, Orga-Hilfen, zentralem Einkauf und vielem mehr. All diese Zentral-Leistungen gehören zur Arbeitsteilung im Franchising. Sie sorgt dafür, dass sich die Franchise-Nehmer auf den Verkauf vor Ort fokussieren können. Dies macht Franchise-Systeme besonders effizient und schlagkräftig im Vergleich zu anderen Filialsystemen.
Eröffnungskosten als betriebsbedingte Ausgaben
Die mit der Geschäftseröffnung verbundenen Kosten werden vom Finanzamt grundsätzlich als betriebsbedingte und damit steuerlich abzugsfähige Ausgaben anerkannt. Dem angehenden Unternehmer ist es weitgehend überlassen, wie er seine Geschäftseröffnung gestaltet. Er muss lediglich den Nachweis erbringen, dass die Ausgaben in direktem und ausschließlichem Bezug zur Geschäftseröffnung stehen und somit betriebsbedingt sind. Über die Angemessenheit von Art und Höhe des Aufwands enthält sich das Finanzamt jeder Bewertung.