Was sind Fördermittel? (Definition)

Fördermittel sind die Kredite der öffentlichen Hand zur Gründungsförderung. Sie bilden eine wichtige Stütze der Gründungsfinanzierung und steuern einen Teil der Investitionssumme bei. Für Förderkredite gelten in der Regel besonders günstige Konditionen bei Tilgung und Verzinsung.

Was sind Fördermittel? (Definition)

Was sind eigentlich Fördermittel?

Definition: Fördermittel oder Förderkredite sind die Kredite der öffentlichen Hand zur Gründungsförderung. Sie bilden eine wichtige Stütze der Gründungsfinanzierung und steuern einen Teil der Investitionssumme bei. Für Förderkredite gelten in der Regel besonders günstige Konditionen bei Tilgung und Verzinsung, Gründungszuschüsse sind sogar frei von Rückzahlungen.

Was sind öffentliche Förderdarlehen?

Bei Förderkrediten oder Förderdarlehen handelt es sich um Darlehen für Investitionen und/oder Betriebsmittel, die mitunter in Kombination mit anderen Förderarten der finanziellen Förderung von Unternehmen dienen. Als Vorteile der Förderdarlehen sind günstige Konditionen für langfristige Finanzierungen sowie die fristlose Tilgungsmöglichkeit ohne zusätzliche Kosten zu nennen.

Der Grund für die günstigen Konditionen lässt sich mit dem Motto „Fördern statt Fordern“ umschreiben: Der Zweck der öffentlichen Hand ist es nicht, den Gewinn ihres Förderinstitutes zu maximieren, sondern die Wirtschaft anzukurbeln.

Warum werden Fördermittel ausgeschüttet?

Die meisten Firmengründer verfügen nicht über die notwendigen liquiden Mittel: Sie müssen auf externe Geldquellen zurückgreifen, um die gesamte Startinvestition für Immobilien, Einrichtung, Maschinen, Personal und alle weiteren Kosten aufzubringen.

Gründerfinanzierung: drei Teile, eine Summe

Teil eins der Gründungsfinanzierung – meist der größte – sind klassische Bankkredite, für welche die Antragsteller jedoch Sicherheiten benötigen.
Teil zwei ist das vorhandene Eigenkapital in Form von Guthaben, Ersparnissen, Rücklagen, Besitzgegenständen, Versicherungen oder anderen Quellen, die von den Banken als Sicherheiten akzeptiert werden.
Teil drei – die Fördermittel – dienen vor allem der Aufstockung dieser Sicherheiten.

Fördermittel oder private Bankdarlehen?

Um Förderkredite zu erhalten, müssen Neu-Unternehmer meist lange Verhandlungen mit mehreren Banken führen – ohne Garantie auf Erfolg. Von den Gründern fordern die Geldgeber neben einer entsprechenden Eigenkapitalquote einen überzeugenden Businessplan und eine detaillierte Finanzierungsplanung.

In Zeiten mit einem sehr niedrigen Zinsniveau können Darlehensnehmer für klassische Kredite ihrer Hausbanken mitunter ähnlich günstige Bedingungen aushandeln wie für staatliche Förderkredite. Denn – so argumentieren die Kreditgeber – die Antragstellung läuft über sie, und sie verdienen an den vermittelten Krediten meist weniger als an ihren direkten Darlehen. Schließlich müssen sich die Hausbanken den Zinsgewinn mit den Förderbanken teilen. Daher bieten sie mitunter eigene Produkte als für sie lukrativere, für den Kreditnehmer jedoch kaum teurere Alternativen. Auch Online-Kredite können im wachsenden Wettbewerb der Geldgeber eine Alternative zu öffentlichen Fördermitteln darstellen. Die Recherche auf Marktplätzen wie Auxmoney oder Smawa lohnt sich mitunter – zumal der Antrag auf einen Förderkredit über die Hausbank stets zusätzliche Zeit benötigt. Auch Zeit ist Geld!

Welche Fördermittel gibt es für Existenzgründer?

Förderkredite unterscheiden sich nach Art und Finanzumfang. Für Firmengründer werden sie als Startkredite mit bis zu ca. 10.000 Euro Höhe gewährt. Die Vollfinanzierung einer Existenzgründung kann von der KfW-Bankengruppe mit einem Gründerkredit von bis zu 100.000 Euro gefördert werden. Per ERP-Krediten sogar mehr.

Mit Mikrokrediten von etwa 5.000 oder 10.000 Euro helfen einzelne Geldinstitute kleineren Existenzgründungen oder Finanzierungsvorhaben auf die Beine, fordern jedoch meist mit einem höheren Zinssatz als bei größeren Förderdarlehen.

Höher als bei den Startkrediten ist das Finanzvolumen zumeist bei den Betriebsmittelkrediten. Mit ihrer Hilfe sichern die Haus- und Förderbanken den Unternehmern das Umlaufvermögen etwa für den Wareneinkauf oder die Sicherung der Liquidität ab.

Von allen Kreditinstituten schließlich werden Investitionskredite für Gebäude, Grundstücke Maschinen oder andere Anschaffungen vergeben. Auch sie laufen unter dem Begriff Förderdarlehen, weil sie oftmals tilgungsfreie Jahre bieten und häufig ebenfalls über die Hausbanken beantragt werden müssen. Die Finanzvolumina können ohne Weiteres bei bis zu 10 Millionen Euro liegen.

Die bekannteste Institution für Fördermittel in Deutschland ist die bundeseigene, auch in Österreich aktive KfW-Bank. Ihre wichtigsten Programme zur Eigenkapitalhilfe sind die KfW-Unternehmerkredite in ihrer unterschiedlichen Ausprägung sowie die Mittel des European Recovery Program (ERP). KfW-Kredite sind sowohl für bestehende Unternehmen (bis fünf Jahre nach der Start der Marktaktivität) als auch Firmengründer vor dem Unternehmensstart erhältlich.

Explizite Gründerförderungen der KfW sind vor allem:

  • ERP-Gründerkredit – StartGeld bis 100.000 Euro
  • ERP-Kapital für Gründung (bis zu 500.000 Euro für eine Teilfinanzierung)
  • ERP-Gründerkredit – universell (auch über 500.000 Euro für eine Vollfinanzierung)
    (Stand I/2018)

Weitere Förderprogramme legen die einzelnen deutschen Bundesländer auf. Mehr zu Fördermitteln des Bundes und der Länder unter www.foerderdatenbank.de.

Für die Online-Recherche nach Fördermitteln kommt beispielsweise das Expertensystem 'Fördermittel Plus' in Betracht. Das einfach nutzbare Werkzeug  kann dabei helfen, sich einen Weg durch das Förder-Dickicht zu bahnen und die passenden Programme herauszufiltern.

Mit Fördermitteln die Existenzgründung finanzieren

Doch selbst in Sachen Eigenkapital kann man mit Unterstützung rechnen: das ERP – Kapital für Gründungen ist ein Nachrangdarlehen, das zu besonders günstigen Konditionen für zehn Jahre vergeben werden kann. Der Clou: Die Rückzahlung erfolgt erst ab dem achten Jahr und die Hausbank wird vollständig von der Haftung freigestellt.

Das nötige Eigenkapital ist jedoch meist nur die Basis für die gesamte Finanzierung: Für die Gründung werden eigentlich immer Kredite benötigt. Doch „gewöhnliche“ Kredite von der Hausbank zu bekommen, ist für Existenzgründer einfacher gesagt als getan. Vor allem, wenn es sich aus Bankensicht eher um kleine Beträge handelt. 

Deshalb bietet die kfw-Bank Gründern und Unternehmern spezielle Kredite zu besonders gründerfreundlichen Konditionen, wie zum Beispiel das ERP-Gründerkredit StartGeld. Hiermit können bis zu 100.000 Euro zur Verfügung gestellt werden. Zudem wird die Hausbank zu 80 Prozent von der Haftung befreit, was die Vergabe des Kredits deutlich erleichtert. Für einen höheren Finanzierungsbedarf gibt es außerdem den ERP-Gründerkredit Universell, der jedoch für die meisten Franchise-Gründer nicht nötig sein dürfte.

In den vergangenen Jahren haben sich zudem die sogenannten Mikrokredite bewährt. Ursprünglich dafür gedacht Kleinstunternehmen in Dritte-Welt-Ländern zu unterstützen, bietet die Mikrokredit-Vergabe mittlerweile auch hierzulande Existenzgründern, die nur eine kleinere Finanzspritze für ihr Vorhaben benötigen, Chancen. Das Deutsche Mikrofinanz Institut ist der Dachverband der vielen lokal ansässigen Mikrofinanzinstitute, die in den letzten zwölf Jahren entstanden sind. 

Auch schon vor der eigentlichen Existenzgründung kann man sich fördern lassen – und das gleich in zweierlei Hinsicht. Wer sich von einem anerkannten Existenzgründungsberater Unterstützung holt, dem werden die Kosten für diese Beratung zu einem gewissen Teil erstattet. Fast alle Bundesländer haben dafür entsprechende Programme ins Leben gerufen. Und auch wer bereits gegründet hat, kann sich Beratungen fördern lassen oder spezielle Kredite für bestehende Unternehmen in Anspruch nehmen.

Unterstützung bei Existenzgründungen aus der Arbeitslosigkeit

Wer seine Arbeitslosigkeit gerne durch eine Existenzgründung beenden möchte, kann je nach Ausgangslage entweder den Gründungszuschuss oder das Einstiegsgeld beantragen. Die Bedingungen und Konditionen haben sich jedoch in der Vergangenheit für Gründer nachteilig verändert, so dass eine sorgfältige Vorbereitung der Selbstständigkeit vor der Antragstellung bei der zuständigen Agentur für Arbeit dringend zu empfehlen ist.

Wer Arbeitslosengeld I bezieht, seine Arbeitslosigkeit durch die Existenzgründung beendet, eine „fachkundige Stellungnahme über die Tragfähigkeit des Gründungsvorhabens“ (z.B. von einer IHK) vorweisen kann, entsprechende Kenntnisse und Fähigkeiten zur Ausübung der Selbstständigkeit nachweisen kann und einen restlichen Anspruch auf mindestens 150 Tage Arbeitslosengeld hat, kann den Gründungszuschuss beantragen. Ob die Anforderungen erfüllt sind und ob der Zuschuss gewährt wird, entscheidet die jeweils zuständige Agentur.

Seit der Änderung des Gründungszuschusses in eine sogenannte Ermessensleistung gibt es an diesem Konzept verstärkt Kritik. Zum einen wird angezweifelt, ob die Bearbeiter in den Agenturen für Arbeit tatsächlich fundiert über das Potential der vorgelegten Geschäftskonzepte entscheiden können. Zum anderen sind die finanziellen Mittel, die für den Gründungszuschuss zur Verfügung stehen, so beschnitten worden, dass ohnehin viele Anträge abgelehnt werden müssen. Im Internet kursieren daher bereits Ratschläge, die den Antragstellern nahelegen eher zum Jahresanfang, als zum Jahresende ihr Anliegen vorzutragen, da dann die Kassen tendenziell voller sind.

Wird der Gründungszuschuss gewährt, erhält man über sechs Monate einen monatlichen Zuschuss in Höhe des zuletzt gezahlten Arbeitslosengeldes und zusätzlich 300 Euro, die der Sozialversicherung dienen sollen. Darauf folgend können 300 Euro für weitere neun Monate bezogen werden, wenn die selbstständige Geschäftstätigkeit entsprechend belegt wird.

Das Einstiegsgeld kann beantragt werden, wenn man Arbeitslosengeld II bezieht. Die angestrebte Selbstständigkeit muss hauptberuflich sein und „auf Dauer die Abhängigkeit von Hilfeleistungen beenden können“. Gezahlt werden kann das Einstiegsgeld höchstens 24 Monate, in welcher Höhe wird individuell entschieden. Der Betrag richtet sich nach der Dauer der Arbeitslosigkeit und evtl. zu versorgenden Familienmitgliedern. 

Was sind Förderdarlehen mit Ausfallbürgschaften?

Ein Förderkredit kann mit einer Ausfallbürgschaft abgesichert werden. Bei Existenzgründungen springen hierfür meistens Bürgschaftsbanken ein. Sie haften gegenüber der Förderbank, wenn der Existenzgründer zahlungsunfähig wird und alle Mittel der Zahlungsvollstreckung nachweislich scheitern. Die Ausfallbürgschaft wird separat beantragt und beläuft sich im Regelfall auf bis zu 80% des Darlehensbetrags.

Außerdem möglich sind Förderkredite mit einer integrierten Ausfallbürgschaft oder Haftungsfreistellung. Die integrierte Ausfallbürgschaft befreit das finanzierende Geldinstitut von der Haftung gegenüber der Förderbank. Die Prozentsätze liegen zwischen 40 und 100%.

Wie beantrage ich Fördermittel für mein Unternehmen?

Fördermittel lassen sich nicht direkt beim Förderinstitut beantragen. Die Antragstellung läuft ausschließlich über die Hausbanken bzw. klassischen Kreditinstitute. Ebenso wie beim klassischen Kreditantrag muss der Antragsteller einen überzeugenden Businessplan vorlegen.

Die Fördermittel für eine Existenzgründung müssen vor der eigentlichen Gründung bzw. Geschäftseröffnung beantragt werden, nicht später! Zwar können Unternehmen Förderungen generell bis zu fünf Jahre nach Gründung in Anspruch nehmen. Doch genehmigt werden die Mittel zumeist nur zum Start des Unternehmens. Anderenfalls gehen die Förderbanken davon aus, dass der Existenzgründer seine Anschubfinanzierung auch aus der eigenen Tasche bestreiten kann und keine steuerfinanzierten Geldquellen benötigt. Außerdem werden die Fördertöpfe oft jährlich aufgelegt und in den Endsummen „gedeckelt“. Somit können sie bereits vor Ablauf eines Kalenderjahres erschöpft sein.

Fördermittel in der Schweiz

In der Schweiz erhalten Existenzgründer kaum direkte öffentliche Mittel aus Bundestöpfen und praktisch keine auf Kantonsebene. Dafür bieten die staatlichen oder regionalen Stellen viele spezielle Branchen-Fonds oder Steuererleichterungen. Außerdem herrscht in der eidgenössischen Wirtschaft traditionell ein sehr offenes Klima für Kredite, Bürgschaften oder andere finanzielle Hilfen durch Banken und oder private Beteiligungsgesellschaften. Nähere Infos bietet das staatliche KMU-Portal.

Fördermittel auch für Franchisenehmer

Fördermittel sind nicht von der Unternehmens- oder Vertriebsform abhängig. Franchise-Unternehmer genießen prinzipiell die gleiche Chance auf Unterstützung vom Staat wie Firmengründer von Einzelunternehmen, denn sie sind finanziell wie rechtlich Selbstständige.

Allerdings gilt wie beim klassischen Bankkredit, dass Institute wie Bankberater vom sinnvollen Einsatz der Fördermittel überzeugt werden müssen. Voraussetzung sind daher eine tragfähige Geschäftsidee, eine erfolgversprechende Unternehmensstrategie und eine detaillierte Finanzierungsplanung.

Fördermittel minimal: Franchising mit wenig Kapital

Nicht jede Unternehmensgründung geht mit einem hohen fünfstelligen oder noch größeren Geldbedarf einher. Bisweilen müssen weitaus geringere Beträge aufgebracht werden – von wenigen Hundert bis tausend, zweitausend oder eventuell fünftausend Euro. Auch sind Business-Starts ganz ohne Eigen- oder Fremdkapital möglich. Dies trifft zum Beispiel auf nebenberufliche Existenzgründungen oder auf viele Lizenzsysteme zu.

Mikrokredite: Für den kleinen Kapitalbedarf

Die Idee der Mikrokredite stammt aus der Entwicklungshilfe. In Ländern der Dritten Welt blieb vielen Kleinst-Gründern und Einzelunternehmern bis dato der Weg zu klassischen Bankkrediten versperrt. Der Grund lag in den vergleichsweise äußerst geringen Kreditsummen, deren Zinsertrag für die Banken kaum den Verwaltungsaufwand deckte. Vor einigen Jahren entstanden Initiativen, die solche Kleinstsummen finanzierten und Existenzgründern weltweit den Start in die Selbstständigkeit ermöglichten.

Inzwischen bieten zahlreiche Mikrofinanzinstitute (u.a. GLS Gemeinschaftsbank, Deutsches Mikrofinanz-Institut) sowie die KfW Mikrokredite an. Als Sicherheit genügen in der Regel Bürgschaften aus dem Familien- und Freundeskreis.

Der einzige Nachteil der Mikrokredite liegt in den Zins-Prozentsätzen. Sie sind meist weitaus höher als die der klassischen Bankdarlehen.

Fazit

Die meisten Firmengründer entscheiden sich für einen Mix aus Darlehen und Fördergeldern, sofern sie diese bewilligt bekommen. Auch, um die Finanzierung auf mehrere Schultern zu verteilen. Es lohnt sich auf jeden Fall, die Gesamtkosten der Finanzierung am Ende der Laufzeiten zu vergleichen.

Videos zum Thema Fördermittel für Gründer





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