Autor: FranchisePORTAL-Redaktion
Veröffentlicht am: 11.07.2022
Die Auswahl und der Abschluss des passenden Versicherungsschutzes gehören zu den wichtigsten To-dos in der Gründungsphase eines jeden Unternehmens. Dabei geht es zum einen um den obligatorischen Versicherungsschutz, der für jeden Unternehmer verpflichtend ist. Zum anderen geht es um den Abschluss von zusätzlichen Versicherungen, die der individuellen Situation und dem persönlichen Sicherheitsbedürfnis angepasst werden können. Wer Angestellte unterhält, muss zudem für eine hinreichende Absicherung der Mitarbeitenden sorgen.
Versicherungsschutz abhängig von Rechtsform
Wer Verantwortung trägt, hat auch immer gewisse Risiken. Daher ist ein guter Versicherungsschutz für Gründer von Anfang an wichtig. Welche Versicherungen das sind und wie viel Schutz ein Startup oder ein Franchiseunternehmen benötigt, hängt von der individuellen Risikobewertung ab. Wer für Mitarbeitende sorgt oder bereits eine eigene Familie hat, wird anders an den Versicherungsschutz herangehen als ein Freelancer ohne Kinder. In jedem Fall obliegt es der Verantwortung der Gründenden, die Risiken zu analysieren und für sich selbst, Angestellte, Kunden, Investoren, Lieferanten und Partner den notwendigen Versicherungsbedarf zu ermitteln.
Es sind zwei Versicherungsarten, die für Gründer im Vordergrund stehen: Die Sozialversicherungen für den Gründer selbst und gegebenenfalls für die Mitarbeitenden sowie die Betriebsversicherungen.
In puncto Sozialversicherung ist die Rechtsform des Unternehmens entscheidend dafür, welche Versicherungen im Einzelnen obligatorisch sind. Für Einzelunternehmer bilden die AHV, IV und die EO die obligatorischen Sozialversicherungen. Wer sich für eine GmbH als Rechtsform entschieden hat, benötigt zusätzlich eine Unfallversicherung sowie eine ALV. Gleiches gilt für die AG als Rechtsform. Wer mit einer GmbH oder AG mindestens CHF 21.330 verdient (Stand Mai 2022) muss darüber hinaus eine berufliche Vorsorge abschliessen.
Freiwillig sind damit für viele Gründer die Betriebshaftpflichtversicherung und die Rechtsschutzversicherung sowie lohnabhängig die berufliche Vorsorge.
Versicherungen für den Start in die Selbständigkeit im Überblick
Obligatorische Versicherungen für Einzelunternehmer und Kollektivgesellschaften:
- AHV
- IV
- Familienzulagen
- EO
- Berufshaftpflicht bei manchen Branchen
- Gebäudeversicherung für Gebäudeeigentümer
- Motorfahrzeughaftpflicht (Kasko freiwillig)
Obligatorische Versicherungen bei GmbH und AG:
- AHV
- IV
- ALV
- Familienzulagen
- EO
- UVG: Berufsunfälle (BU)
- UVG: Nichtberufsunfälle (NBU) – ab 8 h Arbeit pro Woche
- Berufliche Vorsorge (BVG) ab einem Jahreslohn von CHF 21.330
Übrigens: Nach dem Schweizer Rechtssystem wird zwischen selbständiger und unselbständiger Erwerbsarbeit unterschieden. Auch Freelancer gelten dabei in der Regel als selbständig. Schliesslich tragen auch sie ein wirtschaftliches Risiko auf eigene Verantwortung. Letztendlich entscheidet die Ausgleichskasse anhand bestimmter, festgesetzter Kriterien, ob tatsächlich eine selbständige Tätigkeit vorliegt.
Betriebsversicherungen für Gründer
Abgesehen von der Haftpflichtversicherung für bestimmte Berufsgruppen sind die Betriebsversicherungen für Gründer in der Regel freiwillig. Es lohnt sich jedoch, zu prüfen, ob sich nicht doch die ein oder andere Betriebsversicherung anbietet. So kann eine Betriebshaftpflichtversicherung gerade junge Unternehmen vor finanziellen Verlusten schützen, wenn das Startup durch Dritte geschädigt wurde.
Eine Betriebshaftpflicht übernimmt Sach-, Personen- und unter Umständen auch Vermögensschäden und die Abwehr unbegründeter Ansprüche. Sie übernimmt auch eventuell anfallende Ansprüche aus Schadensersatz gegenüber Dritten. Versichert sind in dieser Form der Versicherung neben dem Gründer alle Personen, die einen Franchise-Betrieb oder eine Niederlassung leiten, sowie Betriebsangehörige, also alle Mitarbeiter, die für das Unternehmen tätig sind.
Für manche Unternehmen kann sich auch eine Sachversicherung als guter Schutz erweisen. Durch diese werden vor allem Schäden in den Geschäftsräumen gedeckt, die ebenfalls vor allem junge Unternehmen mit noch geringen Rücklagen hart treffen können. Bei einer Sachversicherung kommt es oft stark auf die einzelnen Komponenten der Versicherung an, also welche zusätzlichen Bausteine ausgewählt werden. So kann man beispielsweise nicht nur das gesamte Inventar sowie sämtliche zum Betriebsgelände gehörige Gebäude gegen Diebstahl, Zerstörung oder Beschädigung versichern, sondern auch vor Bränden, Einbruch, Leitungsschäden oder gar selbst verursachte Schäden die auf grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen sind, mitversichern.
Wer stark von Lieferanten, Vermietern und Kunden abhängig ist, wird früher oder später Konflikten nicht ausweichen können. Um die Kosten für Rechtsstreitigkeiten stemmen zu können, sollte eine Rechtsschutzversicherung in Erwägung gezogen werden.
Für Unternehmen, die mit sensiblen Daten arbeiten, kann Cyberkriminalität zur Bedrohung werden. Spezielle Cyberversicherungen können die Versicherungslücke schliessen. In der Vergangenheit wurden bereits Sicherheitslücken großer namhafter Unternehmen, die international agieren, Opfer von Cyberkriminalität. Da man Attacken von Hackern nie zu 100% ausschließen kann, empfehlen Experten eine Versicherung gegeben Datenschutzverletzungen, Cyber-Diebstahl, Sachschäden an Hardware sowie etwaiger Verfahrenskosten gegenüber Behörden. Daneben können sogar Bußgelder und Kosten, die aus der Erpressung von Cyberkriminalität hervorgehen, bei der Versicherung geltend gemacht werden.
Versicherungen für Unternehmer mit Angestellten
Wer Mitarbeitende beschäftigt, trägt soziale Verantwortung und ist für einen entsprechenden Versicherungsschutz der Angestellten zuständig. Arbeitgeber sind in der Pflicht, ihre Angestellten in der 1. und 2. Säule und gegen Unfälle zu versichern. Dabei ist die BVG der Mitarbeitenden ab einem Jahreslohn von CHF 21.510 obligatorisch. Ab acht Wochenstunden Arbeitszeit muss zudem ein Versicherungsschutz gegen Nichtberufsunfälle bestehen.
Neben den obligatorischen Versicherungen für Angestellte sind weitere Sozialversicherungen empfehlenswert. Diese sorgen nicht nur für den Schutz der Mitarbeitenden, sondern lassen ein Unternehmen zu einem attraktiveren Arbeitgeber werden.
Selbstständig neben Festanstellung
Wer neben einer Erwerbstätigkeit im Angestelltenverhältnis im Nebenerwerb selbständig ist, muss die Einkünfte aus dieser Tätigkeit in seiner Steuererklärung offenlegen. Liegen die Einnahmen des Nebenerwerbs unter CHF 2.300, werden gewöhnlich keine Beiträge an AHV, IV, EO und ALV gezahlt. Allerdings sind Tätigkeiten in bestimmten Branchen – so bei der Arbeit in Privathaushalten oder im Kunst- und Kulturbereich – davon ausgenommen.
Obwohl viele Selbstständige in der Schweiz neben der Tätigkeit in Ihrer eigenen Firma eine Festanstellung ausüben, sollte dabei nicht vergessen werden, den Arbeitgeber über die Nebentätigkeit zu informieren. Dies gilt auch für kleine Gewerbe mit geringen Umsätzen, denn die hauptberufliche Tätigkeit sollte gerade in der Anfangsphase an erster Stelle stehen. Sie benötigen zudem eine Bewilligung von Bund, Kanton oder ihrer Gemeinde.
Wer sich neben eines Voll- oder Teilzeit-Jobs selbstständig machen möchte, sollte dies also vorher mit dem Vorgesetzten besprechen und sicherstellen, keine Konkurrenz zum Arbeitgeber darzustellen beziehungsweise sogar Geschäftskundinnen und -kunden abzuwerben oder in einem ähnlichen Umfeld tätig zu sein. Am besten sollte man hier zeitnah das Gespräch zum Vorgesetzten suchen, um möglicherweise die Standortwahl oder sein Portfolio noch einmal dahingehend anzupassen, sodass es zu keinen Konflikten mit dem Arbeitgeber kommt – denn der Haupterwerb sichert in der ersten Phase eines Start-Ups häufig das Einkommen und somit den Grundstein für den Aufbau des (ersten) eigenen Unternehmens.
Bild von Miki Czetti auf Pixabay