Autor: FranchisePORTAL-Redaktion
Zuletzt aktualisiert am: 04.12.2024
Die Motive für eine nebenberufliche Tätigkeit sind vielfältig. Für manche Menschen ist es der Wunsch, zusätzliches Einkommen zu erzielen, für andere eine finanzielle Notwendigkeit, den Lohn aus einer angestellten Tätigkeit aufzubessern. Häufig erfordern familiäre Verpflichtungen oder die Aufgabenverteilung in der Familie eine Teilzeittätigkeit, was streng genommen einen Zuerwerb und nicht einen Nebenerwerb darstellt.
Viele Menschen suchen jedoch eine zusätzliche Herausforderung abseits ihres Hauptberufs. Fällt die Entscheidung zugunsten eines Nebenerwerbs, läuft es in der Regel auf eine Selbstständigkeit hinaus. Etwa 40% aller nebenberuflichen Aktivitäten sind selbstständige Tätigkeiten, allerdings meist zusätzlich zu einer Anstellung, Nur 15 bis 20% der nebenberuflich Selbstständigen sind auch in ihrem Hauptberuf selbstständig.
Franchising bietet sich als Option für einen Nebenberuf an, da es ein bereits erprobtes, sozusagen schlüsselfertiges Geschäftskonzept bietet. Dies spart Zeit und Energie bei der Existenzgründung. Allerdings ist fraglich, inwieweit sich Franchising von seinem Selbstverständnis her dauerhaft für einen Nebenjob eignet und wie dieser zu den Anforderungen des ausgewählten Franchisesystems passt.
Tipps zur nebenberuflichen Selbstständigkeit
Ist die Entscheidung für eine nebenberufliche Selbstständigkeit aus familiären oder wirtschaftlichen Gründen gefallen, sollten zunächst einige grundlegende Voraussetzungen geprüft werden. Ein wichtiger Punkt ist der bestehende Arbeitsvertrag: In der Regel muss eine Nebentätigkeit vom Arbeitgeber genehmigt oder ihm zumindest angezeigt werden. Außerdem sind Tätigkeiten, die in Konkurrenz zum Unternehmen des Arbeitgebers stehen könnten, meist untersagt. Auf jeden Fall darf die Nebentätigkeit den vollen Arbeitseinsatz im Hauptberuf nicht beeinträchtigen. Wichtig zu wissen: Ein generelles Verbot von Nebentätigkeiten durch den Arbeitgeber ist rechtlich nicht zulässig.
Wer keine 40-Stunden-Woche im Hauptberuf ausübt, sollte darauf achten, welche Tätigkeit den größten Teil seiner Arbeitszeit beansprucht, da diese als dominierende Tätigkeit im Erwerbsleben gilt. Dies kann sozialversicherungs- oder steuerrechtliche Auswirkungen haben.
Sind alle rechtlichen Rahmenbedingungen geprüft und die entscheidenden Personen über die Nebentätigkeit informiert, steht der konkreten Planung nichts mehr im Wege.
Die nebenberufliche Selbstständigkeit als Franchisenehmer
Aus Sicht eines Existenzgründers, insbesondere im Nebenberuf, bietet Franchising eine ideale Möglichkeit, sich selbstständig zu machen. Der große Vorteil: Die Entwicklung eines eigenen Geschäftskonzepts entfällt. Die ausgefeilte Geschäftsidee steht bereits fest, inklusive des unternehmerischen Auftritts sowie sämtlicher Geschäftsbeziehungen zu Lieferanten und Dienstleistern.
Ob Franchising auch aus Sicht des Franchisegebers für den Nebenerwerb geeignet ist, ist jedoch eine andere Frage. Franchising versteht sich als Partnerschaft auf Augenhöhe, bei der sowohl der Franchisegeber als auch der Franchisenehmer mit vollem Einsatz das Geschäftskonzept umsetzen und es vor allem stetig weiterentwickeln wollen. Ein Nebenerwerb könnte diesem Anspruch möglicherweise nicht gerecht werden.
Ein voller persönlicher Einsatz des Franchisenehmers scheint auf den ersten Blick mit einer nebenberuflichen Tätigkeit nur schwer vereinbar zu sein. Tatsächlich gibt es viele Franchisesysteme, bei denen eine nebenberufliche Ausübung nicht möglich ist. Darüber hinaus gibt es zahlreiche Franchisegeber, die dies selbst bei prinzipieller Machbarkeit nicht wünschen.
Gleichwohl gibt es Franchisekonzepte, die sich für den Nebenerwerb eignen. Dabei handelt es sich um Tätigkeiten, die kein permanentes Engagement erfordern, wie etwa im Bereich E-Commerce, Online-Dienstleistungen, Marketingplattformen, Nachhilfeschulen, Haushaltsdienstleistungen oder punktuelle Dienstleistungen wie Hochzeitsagenturen, Saisonkonzepte oder kleinere mobile Gastronomiekonzepte.
Zunächst neben dem Hauptjob gründen
Neben solchen Konzepten, die ein dauerhaftes Engagement im Nebenerwerb erfordern, gibt es jene (vorwiegend im Dienstleistungssektor), die in der Anlaufphase noch kein Vollzeitengagement erfordern. In der Phase der Markteroberung am konkreten Standort gibt es zunächst einen geringeren Kundenkreis, der sich erst noch aufbauen muss.
Solche Systeme eignen sich besonders für Gründer, die schrittweise in ein Franchisesystem hineinwachsen wollen und mittelfristig eine Vollzeittätigkeit anstreben.
In solchen Fällen ist es - auch aus Gründen der finanziellen Absicherung - ideal, zunächst noch den Hauptjob im Angestelltenverhältnis beizubehalten. Und zwar so lange, bis der Gründer mit seiner Selbstständigkeit auf eigenen Füßen steht und sie seine volle Arbeitskraft erfordert.
Selbst bei Franchisekonzepten, die eigentlich eine Vollzeittätigkeit verlangen, können Interessenten mitunter im Rahmen einer Nebentätigkeit (z.B. als Investoren) einsteigen. Dabei können sie selbst im Hintergrund die Kontrolle behalten und das operative Geschäft angestellten Geschäftsführern überlassen. Auch solche Modelle gibt es vereinzelt, doch wird dies in den meisten Franchisesystemen nicht erwünscht. Denn im Sinne einer optimalen, persönlich geprägten Partnerschaft soll der Vertragspartner selbst vor Ort präsent und aktiv sein.
Die nebenberufliche Selbstständigkeit als Lizenznehmer
Als Lizenznehmer, der nicht vollständig in ein Franchise- oder Vertriebssystem eingebunden ist, sondern nur das Recht zur Nutzung einer Marke für den Verkauf von Dienstleistungen oder Produkten erhält, ist es oft einfacher, dies nebenberuflich umzusetzen. Eine einfache Lizenz bringt weniger Verpflichtungen mit sich und erfordert weniger Zeitaufwand als eine Franchise-Partnerschaft.
Wenn man eine Lizenz zur Vermarktung von Dienstleistungen oder Produkten erwirbt, aber nicht zu einem bestimmten Ergebnis verpflichtet ist, kann der Aufbau des Geschäfts flexibel an den eigenen Zeitplan angepasst werden. Besonders bei Vertriebstätigkeiten, die sich gut aus dem Home Office organisieren lassen – etwa bei Online-Angeboten – ist die Vereinbarkeit mit einem Hauptberuf oft problemlos möglich. Mit steigendem Erfolg und entsprechend wachsendem Zeitaufwand könnte es jedoch sinnvoll sein, die bisherige Haupttätigkeit in der Anstellung aufzugeben.
Fazit / Tipps für den nächsten Schritt
- Franchise finden
Wenn du also überlegst, dich nebenberuflich selbstständig zu machen, macht es durchaus Sinn, dir zunächst einmal die unterschiedlichsten Franchisekonzepte anzusehen und zu prüfen, ob sie auch für eine Teilzeittätigkeit in Betracht kommen. Dabei kann die Datenbank von franchiseportal.de mit entsprechenden Suchfiltern hilfreich sein. - Rahmenbedingungen klären
Hast du dir einen Überblick verschafft und dabei einige interessante Konzepte gefunden, solltest du als nächstes die rechtlichen Rahmenbedingungen klären – sowohl hinsichtlich der nebenberuflichen Tätigkeit allgemein als auch bezüglich der konkreten Betätigung im Rahmen des ausgewählten Franchisesystems. - Gespräch mit Franchisegebern
Steht dann auch eine Finanzierung zur Debatte, so spricht nichts gegen eine direkte Kontaktaufnahme mit den einzelnen Franchisegebern.
Bevor dort jedoch einen Franchisevertrag oder Vorvertrag unterschreibst und damit eine verbindliche Entscheidung triffst, sollte sowohl die finanzielle Situation als auch die organisatorische Vereinbarkeit der beiden beruflichen Tätigkeiten sowie die Genehmigung des Arbeitgebers geklärt sein. Auf diesem Weg begleiten dich gerne Existenzgründungsberater, Franchiseberater und spezialisierte Anwälte, die alle auf diesem Portal zu finden sind.
Was sind die Optionen für ein zweites Standbein oder den nebenberuflichen Start?
Optionen für ein zweites Standbein oder den nebenberuflichen Start könnten freiberufliche Tätigkeiten, Onlinehandel, Pflegepersonal, Coaching oder Beratungsdienstleistungen sein. Eine Teilzeitgründung neben dem Hauptberuf ist ebenso möglich. Zudem sind Investitionen in Immobilien oder Aktien eine Option.