Nebenberufliche Existenzgründung im Franchising

Wie kann eine nebenberufliche Gründung finanzielle Risiken minimieren und gleichzeitig Raum für neue Chancen schaffen? Der Artikel beleuchtet rechtliche Vorgaben, steuerliche Aspekte und praktische Tipps, um das Konzept der Nebenerwerbsgründung erfolgreich umzusetzen.

Nebenberufliche Existenzgründung im Franchising

Die Vor- und Nachteile einer Existenzgründung im Nebenerwerb

Eine nebenberufliche Selbstständigkeit eignet sich ideal, um das Risiko des Scheiterns so gering wie möglich zu halten. Meist sind keine horrenden Summen nötig, um im Nebenerwerb erfolgreich sein zu können. Dementsprechend gering ist dann das finanzielle Risiko und zudem entfällt die Verantwortung für zusätzliche Angestellte. 

Wer seine eigene Geschäftsidee umsetzen möchte, kann die nebenberufliche Selbstständigkeit zur Markterprobung nutzen und sich auch gleich selbst dem Test aussetzen, ob man eigentlich wirklich für die Selbstständigkeit gemacht ist. Nicht zuletzt ist der geringe Zeitaufwand für viele Gründungen im Nebenerwerb ausschlaggebend. Denn auch wer nicht angestellt ist, kann im Nebenerwerb gründen – zum Beispiel Hausfrauen oder -männer.

Ein Nachteil der nebenberuflichen Selbstständigkeit ist die Abhängigkeit von bestimmten Branchen. Denn eine Idee, die sehr viel Aufmerksamkeit verlangt oder bei der man für Kunden zu gängigen Geschäftszeiten erreichbar sein muss, kann im Nebenerwerb schlicht nicht umgesetzt werden. Typisch ist demnach eine Nebenerwerbsgründung im Home Office. Doch auch manch kuriose Idee lässt sich Dank Franchising im Nebenerwerb durchführen: Der Vertrieb von Abfallzangen, ein Frühstücksdienst oder gar ein Bekleidungsunternehmen sind auch im Nebenerwerb möglich.

Franchising und Nebenerwerb in der Praxis

Die nebenberufliche Existenzgründung im Franchising bietet vor allem Vorteile für die Gründer, die in erster Linie an einem finanziellen Zubrot interessiert sind und dafür möglichst wenig Zeit investieren wollen. Denn die Partnerschaft mit einem Franchise-System bietet dem Franchise-Nehmer einige Vorteile, die besonders im Nebenberuf von Wert sind. Der Franchise-Nehmer kann sich auf eine starke Marke und erprobtes Know-How stützen: So muss er sich meistens weder um eine Homepage, noch um Marketing kümmern. Die Systemzentrale des Franchise-Unternehmens unterstützt seine Franchise-Nehmer manchmal sogar durch Kundenvermittlung.

Durch den geringen finanziellen Aufwand einer nebenberuflichen Selbstständigkeit, gepaart mit der Unterstützung des Franchise-Gebers, ist man quasi doppelt abgesichert, auch wenn ein Scheitern einer Selbstständigkeit generell niemals auszuschließen ist.

Viel Erfahrung mit Franchise-Nehmern, die sich nebenberuflich selbstständig machen, hat Herr Jens Wörmann, Geschäftsführer des Franchise-Systems ULTIMO/q2b. Sein System eignet sich Dank der sehr günstigen Konditionen und der Arbeit an einem Home Office Platz oder vor Ort beim Kunden auch ideal für eine Gründung als zweites Standbein. Rund 2/3 der Franchise-Nehmer, die mit der Selbstständigkeit im Nebenerwerb bei ULTIMO/q2b starten, haben bereits die Absicht über kurz oder lang in den Vollerwerb zu wechseln. Diesen Weg in eine volle Selbstständigkeit, bezeichnet Herr Wörmann selbst als risikoarmer: Man habe nicht den Druck es unbedingt schaffen zu müssen.

Allerdings können sich Franchise-Nehmer bei einem Wechsel in den Vollerwerb nicht auf alle staatlichen Finanzierungshilfen stützen, sondern müssen aus eigener Kraft einen Teil der finanziellen Mittel aufbringen. Oft sind es Wiedereinsteigerinnen, die sich bereits um Kinder oder andere Angehörige kümmern, aber auch die berufliche Herausforderung suchen. Und selbst diese Gründerinnen gehen dann später doch oft den Weg in den Vollerwerb. Nicht zuletzt sieht sich Herr Wörmann als Franchise-Geber auch  als Ansprechpartner bei allen Sorgen und Problemen. Der Franchise-Nehmer arbeitet zwar allein im Home Office und ist dabei aber trotzdem Teil eines Netzwerks.

Selbstständig im Nebenerwerb - Was sagt der Arbeitgeber?

In Deutschland gilt generell das Recht der freien Berufswahl nach Artikel 12 des Grundgesetzbuches. Eigentlich ist der Arbeitnehmer demnach nicht verpflichtet seinen Arbeitgeber über seine nebenberufliche Selbstständigkeit zu informieren, geschweige denn ihn um Erlaubnis zu bitten.

Allerdings gilt es die sogenannte Nebentätigkeitsklausel im Arbeitsvertrag zu beachten: Danach darf der Angestellte seinem Arbeitgeber mit seiner nebenberuflichen Tätigkeit keine Konkurrenz machen (Loyalitätspflicht), darf nicht auf Grund seiner Selbstständigkeit seine Pflichten als Arbeitnehmer vernachlässigen, den Erholungsurlaub so für die Selbstständigkeit nutzen, dass er nicht ausgeruht wieder zur Arbeit kommt oder wenn er trotz einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nebenberuflich arbeitet und somit seine Genesung zu gefährdet.

Mit einem Arbeitsvertrag hat der Angestellte seine Arbeitskraft „verkauft“, dementsprechend hat der Arbeitgeber durchaus ein Recht auf die Arbeitsleistung seiner Angestellten. Die Vorschrift des Arbeitszeitgesetzes, die besagt, dass die durchschnittliche Wochenarbeitszeit 48 Stunden nicht übersteigen darf, würde einem Vollangestellten also maximal weitere acht Stunden Arbeitszeit pro Woche zubilligen.

Der gesunde Menschenverstand sagt einem jedoch, dass es überaus ratsam ist mit seinem Arbeitgeber über seine Pläne bezüglich einer nebenberuflichen Selbstständigkeit zu sprechen und seinen Arbeitsplatz nicht unnötig zu gefährden. Schriftliche Vereinbarungen können zudem auf beiden Seiten Sicherheit schaffen. Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst benötigen ohnehin obligatorisch die Zustimmung des Arbeitgebers. Prinzipiell genehmigungsfrei sind wissenschaftliche, künstlerische oder schriftstellerische Nebentätigkeiten.

Wichtige Punkte, Pflichten und Paragrafen

Versicherungen

An der Sozialversicherung ändert sich nichts, solange man lediglich nebenberuflich Selbstständig ist. Man bleibt also weiterhin in der gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung und die Beiträge erhöhen sich auch nicht, da Selbstständige ja nicht versicherungspflichtig sind.

Gewerbeschein

Wenn man nachhaltig ein Gewerbe betreibt, ist der Gewerbeschein Pflicht. Den gibt es als Vordruck beim Gewerbe- oder Ordnungsamt und kostet je nach Gemeinde zwischen 15 und 60 Euro.

Finanzamt und Steuern

Ab einem Jahresumsatz von 17.500 Euro wird bereits die Umsatzsteuer fällig, ab 24.500 Euro muss auch die Gewerbesteuer bezahlt werden. Wenn die nebenerwerbliche Selbstständigkeit fortlaufend Verluste einfährt, stuft das Finanzamt diese als „Liebhaberei“ ein. Die Konsequenz: Kosten der Selbstständigkeit lassen sich nicht mehr als betriebliche Ausgaben absetzen.

Kleinkredite

Sollte man für eine Gründung im Nebenerwerb einen Kleinkredit benötigen, kommen einige Probleme auf den Gründer zu. Denn ein kleiner Kredit bedeutet nicht weniger Probleme. Banken sehen oft einen zu geringen eigenen Nutzen. Lösungen können Mikrokredite oder das KfW-StartGeld sein.

Miete

Ein Punkt den man leicht übersieht: Die meisten Mietverträge untersagen die gewerbliche Nutzung des Wohnraums. Eine Einigung mit dem Vermieter ist aber meistens möglich, wenn klar wird, dass es sich lediglich um ein „stilles Gewerbe“ handelt. Eine Mieterhöhung ist aber in diesem Fall nicht auszuschließen und legal.




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