Was ist die Investitionssumme im Franchising?

Bei der Finanzierung eines Franchise-Vorhabens fallen Investitionskosten an. Gerade im Franchising können sie sehr unterschiedlich hoch sein. Bei einem kleineren Franchise-System betragen sie mal nur einige Tausend Euros, bei größeren Systemen können sie auch einige Hunderttausend Euros betragen.

Was ist die Investitionssumme im Franchising?

Bei der Finanzierung eines Franchise-Vorhabens als Franchise-Gründer fallen unter anderem Investitionskosten an, welche finanziert werden müssen. Gerade im Bereich des Franchisings können diese Investitionen sehr unterschiedlich hoch sein. Bei einem kleineren Franchise-System betragen die Investitionskosten vielleicht mal nur einige Tausend Euros, bei größeren Franchise-Systemen können die Investitionskosten auch schon mal einige Hunderttausend Euros betragen.

Definition Investitionskosten


Spätestens hier stellt sich die Frage, was sind eigentlich die so genannten Investitionskosten im Franchising?

Als Investitionen werden Auszahlungen bezeichnet, welche der Franchise-Nehmer tätigen muss, um sein Franchise-Unternehmen zu starten. Dabei werden folgende Investitionsarten unterschieden:

  1. Kapitalbedarf für Sachinvestitionen
  2. Kapitalbedarf für die Betriebsmittel
  3. Kapitalbedarf für das Gründungsvorhaben

Betrachten wir die oben angeführten Investitionsarten noch einmal etwas genauer: 

  1. Kapitalbedarf für Sachinvestitionen 
    Die Sachinvestitionen ist der Kapitalbedarf für das Sachanlagevermögen. Hierunter zählen zum Beispiel: Grundstücke, Gebäude, Maschinen, Einrichtungen, etc. Es sind die Investitionen, welche bilanztechnisch auch in das so genannte Anlagevermögen gebucht werden und gemäß der AfA-Tabelle (Absetzung für Abnutzung-Tabelle) entsprechend abgeschrieben werden. Diese Investitionen werden umgangssprachlich auch ‚harte Kosten‘ genannt und es handelt sich hierbei um materielle Kosten.

  2. Kapitalbedarf für Betriebsmittel 
    Bei den Betriebsmittel handelt es sich um so genannte ‚weiche Kosten‘, die nicht in das Anlagevermögen gebucht werden. Dieser Kapitalbedarf ist für so genannte immaterielle Kosten, wie zum Beispiel Personalkosten, Miete, Werbung / Marketing, Seminare und viel mehr. Dieser Kapitalbedarf wird auch gerne als zeitlicher Zahlungsmittelbedarf bezeichnet.

  3. Kapitalbedarf für das Gründungsvorhaben 
    Bei den Gründungskosten handelt es sich um Kosten, die bei der Gründung entstehen. Hierunter sind zum Beispiel Beraterkosten, Gebühren (Behörden) oder ‚sonstige Kosten der Gründungsvorbereitung‘ zu verstehen.


Jetzt gibt es kaum eine Regelung, ohne die berühmten Ausnahmen. So gibt es auch bei den Investitionen diese Ausnahmen:

Als erstes wäre hier die Franchise-Einstiegsgebühr zu nennen. Die Franchise-Einstiegsgebühr stellt im Grunde genommen, wie auch andere Lizenzgebühren, etc., eine Investition in immaterielle Güter dar. Allerdings wird die Franchise-Einstiegsgebühr buchhalterisch aktiviert. Dies bedeutet, dass die Einstiegsgebühr in diesem Fall wie eine Sachinvestition angesehen wird, da sie auf die Dauer des laufenden Franchise-Vertrages entsprechend abgeschrieben wird.

Somit stellt die Franchise-Einstiegsgebühr, aus Sicht der Finanzierung, eine Investition für Sachinvestitionen dar.

Als nächste Ausnahme ist ein eventuelles Warenlager zu betrachten. Obwohl es bei dem Warenlager (wenn vorhanden) sich um Sachinvestitionen handeln könnte, schließlich werden ja materielle Güter angeschafft, wird es zu der Gruppe der Betriebsmittel gezählt. Das evtl. Warenlager soll sich entsprechend schnell umschlagen, so dass dafür auch nur eine kurzfristige Finanzierung vorgesehen ist. Darauf werde ich später noch einmal genauer eingehen.

Bei der Gründung könnten sich evtl. Verluste einfahren, da die laufenden Kosten noch nicht durch die Einnahmen des Vorhabens abgedeckt werden. Keine Bank oder Sparkasse finanziert diese Verluste mit Darlehen. Eventuell könnten diese Verluste allerdings über einen so genannten Kontokorrentkredit der Bank oder Sparkasse abgedeckt werden. Alternativ können die Verluste auch über das vorhandene Eigenkapital abgedeckt werden.

Als letzte Ausnahme möchte ich hier die Mehrwertsteuer nennen. Alle oben aufgeführten Investitionen (Sachinvestitionen, Betriebsmittel, Gründungskosten) werden immer als reine Nettokosten betrachtet. Die Mehrwertsteuer, in der Regel bei 19%, bei einigen wenigen Investitionen auch verringerter Mehrwertsteuersatz, wird ebenfalls nicht über Darlehen finanziert. Auch hier muss der Betrag entweder durch das Eigenkapital oder über einen Kontokorrentkredit abgedeckt werden. Allerdings fließt die Mehrwertsteuer innerhalb der Vorsteuerumsatzmeldung (bei Existenzgründer muss diese monatlich durchgeführt werden) wieder zeitnah zurück. Aber, und das ist unter der Liquiditätsbetrachtung zu berücksichtigen, muss diese Position bei den Investitionen erstmals bezahlt bzw. berücksichtigt werden.

Wie setzt sich die Investitionssumme im Franchise zusammen?

Die oben aufgeführten Investitionsarten, zur Erinnerung: Sachinvestitionen, Betriebsmittel und Gründungskosten, werden später mit unterschiedlichen Laufzeiten der Kredite oder Darlehen finanziert. Die Sachinvestitionen werden mittel- bis langfristig finanziert. Mittel- bis langfristig bedeutet in der Regel, dass eine Finanzierungszeit von mindestens zehn Jahren bis 20 Jahren gewählt wird. Sind die gesamten Sachinvestitionen laut der AfA-Tabelle als Beispiel unter einer Abschreibungsdauer von zehn Jahren, so kann auch eine laufzeitkongruente Finanzierung gewählt werden. Sollte zum Beispiel eine Immobilie mit eingebunden sein, so kann die Laufzeit der Finanzierung entsprechend auch länger gewählt werden, wie zum Beispiel 20 Jahre.

Bei den Betriebsmitteln und Gründungskosten, einschließlich eines eventuellen Warenlagers, werden die Investitionen nur kurzfristig finanziert. In der Regel werden diese Investitionen mit einer maximalen Laufzeit von fünf bis sieben Jahren finanziert.

Bei den Gründungskosten ist noch zu erwähnen, dass diese evtl. über Fördermittel, wie zum Beispiel den berühmten Zuschuss zu einem Gründungscoaching, besonders gefördert werden.

Warum variiert die Höhe der benötigten Investitionssumme im Franchising so stark?

Im Bereich des Franchisings können die Höhe der Investitionen, abhängig vom Standort, Ausstattung und des Franchise-Systems (Franchise-Einstiegsgebühr) sehr stark variieren.

Hierzu einfach mal ein kleines Beispiel: Zurzeit sind die EMS-Studios ein Trend im Franchising. So ein EMS-Studio hat eine kleinere Investitionssumme. Hier betragen die Investitionen meistens nicht mehr als 100.00,00 Euro bis max. 150.000,00 Euro.

Bei einem Systemgastronomiebetrieb beträgt die Investition dann schon, wenn auch noch eine Immobilie gebaut werden muss, schnell mal einen siebenstelligen Betrag. Des Weiteren hängt die Investitionssumme selbstvertsändlich auch von der Ausstattung des neuen Geschäftes ab. Je mehr Ausstattung (Sachinvestitionen) vorhanden ist, kann sich die Investitionssumme entsprechend nach oben verändern. Nicht zu vergessen sind die Betriebsmittel. Je mehr an Betriebsmitteln benötigt werden, umso mehr kann die Investitionssumme (gesamt) steigen.

Fazit / Tipp für den nächsten Schritt

Die Investitionen müssen genau geplant werden. Hierzu hilft der Franchise-Geber mit seinen Erfahrungswerten entsprechend. Eine zu geringe Investitionssumme wäre fatal. Da in der Regel eine Nachfinanzierung nicht geschieht. Sollten die Investitionskosten zu hoch angesetzt werden, so würde dass die Finanzierung ebenfalls in die Höhe treiben. Sollten bei der Finanzierung der Investitionen öffentliche Fördermittel herangezogen werden, so muss der Mittelnachweis berücksichtigt werden. Die Bank oder Sparkasse kontrolliert in diesem Fall, wie viel Geld wofür ausgegeben wird und unterscheidet streng zwischen Sachinvestitionen und Betriebsmitteln. In der Regel werden die Rechnungen der Bank oder Sparkasse eingereicht und das Geldinstitut überweist den entsprechenden Rechnungsbetrag.

Zum Schluss lassen Sie mich bitte noch einen kleinen Hinweis geben: Eine so genannte Vollfinanzierung der Investitionen, das heißt ohne Eigenkapital, ist in der heutigen Zeit (nach Basel III und MaRisko) so gut wie aussichtlos.

Für weitere Fragen zu den Investitionen und Finanzierungen, Finanzplanung, stehen Ihnen mein Team und ich in der Funktion als IHK-Sachverständiger gerne kostenlos zur Verfügung. Mein Büro ist zu den üblichen Zeiten telefonisch unter 08061 – 35678 persönlich erreichbar. Gerne können Sie mich auch per E-Mail unter info@sv-lockemann.de kontaktieren. Ich freue mich auf Sie.

Expertenstimme von Klaus Lockemann




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