Autor: FranchisePORTAL-Redaktion
Zuletzt aktualisiert am: 19.11.2024
Inhaltsverzeichnis
Was ist unter Umsatzsteuer zu verstehen?
Begriffserklärung: Die Umsatzsteuer wird prozentual auf das Entgelt für Waren und Dienstleistungen berechnet und ergibt zusammen den vom Leistungsempfänger zu entrichtenden Preis. Die Umsatzsteuer belastet Endabnehmer und ist für Unternehmen in der Regel kostenneutral, weshalb sie sich für Unternehmen nicht ertragsmindernd auswirkt.
Die Umsatzsteuer ist eine Steuer, die auf verkaufte Produkte und Unternehmens-Dienstleistungen erhoben und auf den Netto-Verkaufspreis prozentual aufgerechnet wird. Bezahlt wird sie komplett vom Endkunden bzw. Endverbraucher. Es handelt sich um eine indirekte Verbrauchsteuer, da der zahlungspflichtige Steuerschuldner und der wirtschaftlich Belastete nicht identisch sind.
Beispiel: Der Unternehmer verkauft ein Produkt für 100 Euro und schlägt 19 Euro Umsatzsteuer auf. Der Endkundenpreis beträgt also 119 Euro, die Nettoeinnahme des Unternehmers 100 Euro.
Umsatzsteuer: ein durchlaufender Posten
Für den Unternehmer ist die Umsatzsteuer weder ein Erlös noch ein Kostenfaktor. Er behält sie nicht ein, sie ist ein durchlaufender Posten. Mit seiner monatlich oder vierteljährlich zu erstellenden Umsatzsteuervoranmeldung führt er die gesammelten Umsatzsteuer-Beträge an das Finanzamt ab (abzüglich der von ihm gezahlten Vorsteuerbeträge). Für das gesamte Geschäftsjahr gibt der Unternehmer zur Steuererklärung auch eine Umsatzsteuererklärung ab. In ihr werden die monatlichen oder vierteljährlichen Umsatzsteuervoranmeldungen und Vorauszahlungen zusammengerechnet und gegebenenfalls korrigiert.
- Siehe auch das Erklärvideo "Umsatzsteuer und Vorsteuer buchen | Zahllast ermitteln | Buchungssätze bilden | wirtconomy"
Ist Umsatzsteuer gleich Mehrwertsteuer und Vorsteuer?
Im Prinzip sind Umsatzsteuer – kurz USt – und Mehrwertsteuer – kurz MwSt – ein und dasselbe. Von der Umsatzsteuer sprechen Unternehmen, da sie diese auf all ihre Umsätze aus Verkauf und Dienstleistung erheben müssen. Mehrwertsteuer ist ein Begriff, der mehr die Endverbraucher-Sicht reflektiert: Der Kunde zahlt einen „Mehr-Wert“ für das Produkt. Die englische Bezeichnung value added tax (VAT) kommt dem Begriff Mehrwertsteuer näher: Sie heißt übersetzt „wertaddierte“ Steuer.
Als Vorsteuer bezeichnet der Unternehmer jene Umsatzsteuer, die er für seinen Einkauf von Waren und Dienstleistungen an die Lieferanten zu entrichten hat.
Beispiel: Der Unternehmer bezieht das Produkt, das er für 100 Euro netto (119 Euro inkl. USt.) an die Endkunden verkauft, für 60 Euro netto plus 11,40 Euro Umsatzsteuer von seinem Lieferanten. Die 11,40 Euro, die aus Sicht seines Lieferanten die Umsatz- bzw. Mehrwertsteuer darstellen, verbucht er als Vorsteuer. Der Unternehmer führt 19 Euro Umsatzsteuer abzüglich 11,40 Euro Vorsteuer an das Finanzamt ab. Seine Umsatzsteuer-Zahllast beträgt also 7,60 Euro.
- Siehe auch das Erklärvideo "Umsatzsteuer und Vorsteuer - Grundbegriffe der Wirtschaft"
Umsatzsteuer in Deutschland
In Deutschland sind auf fast alle Produkte und Dienstleistungen Umsatzsteuern bzw. Mehrwertsteuern aufzuschlagen. Mit über 30 Prozent der Staatseinnahmen ist die Umsatzsteuer in Deutschland einer der wichtigsten Haushaltsposten.
Als Regelsteuersatz für die Umsatzsteuer gilt in Deutschland 19 Prozent. Der ermäßigte Steuersatz beträgt 7 Prozent. Er gilt z.B. für Tickets für ÖPNV, Theater, Konzerte und Museen sowie Zeitungen, Zeitschriften, Bücher, Lebensmittel, Milchprodukte plus Hotelübernachtungen und Campingplätze. Dies führt zu dem oftmals verwirrenden Umstand, dass auf Hotelrechnungen zweierlei Steuersätze ausgewiesen werden: 7 Prozent auf die Übernachtung und 19 Prozent aufs Frühstück.
Steuerliche Ausnahmeregelungen gelten für landwirtschaftliche Erzeugnisse mit 10,7 Prozent und Forsterzeugnisse mit 5,5 Prozent Mehrwertsteuer.
Umsatzsteuer in Österreich
Im Österreich sind alle Unternehmen umsatzsteuerpflichtig und berechtigt zum Vorsteuerabzug, wenn ihr Jahresumsatz 30.000 Euro übersteigt. Unternehmen mit geringeren Jahresumsätzen haben die Möglichkeit, die Kleinunternehmerregelung in Anspruch zu nehmen. Sie können wählen, ob sie mit oder ohne Umsatz- und Vorsteuer abrechnen.
Von der Umsatzsteuer und vom Vorsteuerabzug befreit sind unter anderem auch Ärzte, Banken, Versicherungen oder gemeinnützige Vereine, die keine Gewinne erzielen.
Der Regelsteuersatz beträgt in Österreich 20 Prozent und der ermäßigte Steuersatz 10 Prozent. Mit 10 Prozent werden unter anderem Arzneimittel, Lebensmittel, Bücher, Zeitungen, Vermietungen, landwirtschaftliche Erzeugnisse sowie Personentransport besteuert. Ein spezieller ermäßigter Steuersatz von 13 Prozent fällt unter anderem bei Kulturveranstaltungen, Holz, Tieren, Pflanzen und Saatgut an.
Ausnahmen gelten in den Gemeinden Jungholz/Tirol und Mittelberg im Kleinwalsertal. Als Exklaven bzw. verkehrstechnisch nur von Deutschland aus erreichbare Alpental-Orte zählen sie zum deutschen Zollgebiet. Hier sind die deutschen Umsatzsteuern von 19 bzw. 7 Prozent zu zahlen.
Umsatzsteuer in der Schweiz (Schweizer Mehrwertsteuer)
In der Schweiz bezeichnet man den Aufschlag nicht als Umsatzsteuer, sondern rein als Mehrwertsteuer, abgekürzt in Versalien MWST. Die Steuer wird vom Bund erhoben und kann wie in Deutschland und Österreich mit Vorsteuerabzug verrechnet werden.
Der Regelsatz beträgt seit 1. Januar 2018 7,7 Prozent. Ein ermäßigter Satz in Höhe von 2,5 Prozent gilt für Güter des täglichen Bedarfs wie etwa Lebensmittel. Hotelübernachtungen werden mit 3,7 Prozent besteuert.
Die vergleichsweise niedrigen Steuersätze erklären sich durch das Schweizer Einkommensteuer-System. Neben dem Bund erheben auch die Kantone und Gemeinden eigene Einkommensteuern, während in Deutschland und Österreich die vom Bund eingenommenen (höheren) Steuern auf die Länder verteilt werden.
Umsatzsteuer-Tipp für Franchise-Gründer
Da die Umsatzsteuer einen durchlaufenden Posten darstellt und an das Finanzamt abzuführen ist, sollte sie mittels der doppelten Buchführung buchhalterisch wie auch real auf ein gesondertes Konto gebucht werden. Somit lassen sich die anfallenden Steuerzahlungen am besten vorausberechnend in die Liquiditätsplanung integrieren. Franchisenehmern empfiehlt es sich daher schon bei ihrer Existenzgründung, ein zusätzliches Konto zu eröffnen. Dies kann zum Beispiel ein ans Kontokorrent- bzw. Girokonto angeschlossenes Tagesgeldkonto sein.