Überblick: Wofür steht Lohnsteuerhilfe?
Seit vielen Jahren besteht das Franchise-System Lohnsteuerhilfe erfolgreich am Markt und hat über eine Million Kundinnen und Kunden mit Erfolg bei ihren Steuern unterstützt. Hier arbeiten ausschließlich Profis und beraten ihre Kundschaft auf Augenhöhe. Ein Merkmal der Lohnsteuerhilfe ist v.a. die Nähe zu den Bürgerinnen & Bürgern. Die Partner*innen von Lohnsteuerhilfe erhalten direkt Einblicke in die erfolgreiche Geschäftsmethode. Wer Beratungsstellenleiter*in werden möchte, sollte steuerlich versierte*r Akademiker*in sein oder Erfahrung aus der Finanz- und Versicherungsbranche mitbringen.
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Was kostet es, mit Lohnsteuerhilfe zu gründen?
Starte mit 0 € Eigenkapital, um deinen Traum zu verwirklichen.
Verschiedene Finanzierungswege stehen bereit, um deinen Start zu ermöglichen. Ob Bankkredit, Förderprogramm oder private Mittel – nutze die besten Optionen für dein Gründungsvorhaben. Viele Franchisegeber bzw. Lizenzgeber bieten zudem wertvolle Tipps für Businessplan und Verhandlungsführung!
Einmalige Investitionskosten
Die Gesamtinvestition enthält:
Anmerkung zu Investitionskosten:
Die Investitionskosten beschränken sich auf ein Standard-Büro, mit Telefonanschluss, PC, Fax und Internet-Anbindung. Gebühren oder dergleichen entfallen bei der Lohnsteuerhilfe für Arbeitnehmer e. V..
Laufende Gebühren
Anmerkung zu Lizenzgebühren:
Ist pauschal abgegolten. Einen pauschalen Anteil zwischen 30 und 40 Prozent von seinem Umsatz (Mitgliedsbeiträge) entrichtet der Franchisenehmer an die Zentrale.
Anmerkung zu Marketinggebühren:
Zusätzliche Werbegebühren erhebt die Zentrale nicht.
Gute Gründe für eine Partnerschaft mit Lohnsteuerhilfe
Das Franchise-System Lohnsteuerhilfe im Profil
Die 1991 gegründete Lohnsteuerhilfe für Arbeitnehmer e.V. kümmert sich um die steuerlichen Fragen und Probleme von Arbeitnehmern, Familien, Singles, Rentnern und Auszubildenden. In den 23 Jahren seit der Unternehmensgründung haben die Steuerspezialisten der Lohnsteuerhilfe über eine Million Kundinnen und Kunden unterstützt.
Professionelle Hilfe bei Lohnabrechnungen
Die Lohnsteuerhilfe ist einer der großen und führenden Lohnsteuerhilfevereine Deutschlands. Mittlerweile existieren rund 300 Beratungsstellen der Lohnsteuerhilfe in ganz Deutschland. Dabei behandeln die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter jeden Fall vertraulich und individuell – getreu dem Unternehmensmotto „Von Mensch zu Mensch“.
Unser Franchisekonzept für Lohnsteuerhilfe
Falls auch du dich diesem wirtschaftlich solide aufgestellten Geschäftskonzept anschließen möchtest, ist das Franchise-System der Lohnsteuerhilfe genau das Richtige für dich. Die zukünftigen Franchise-Partner*innen arbeiten dabei als selbstständige Beratungsstellenleiter*innen und genießen in diesem Zusammenhang großen unternehmerischen Spielraum.
Darüber hinaus profitierst du von folgenden Vorteilen:
- erfolgreiches & etabliertes Geschäftskonzept
- Unterstützung beim Aufbaukonzept
- eigenverantwortliches Arbeiten
- starke Marke mit seriösem Ruf
- Portfolio-Erweiterungen
- Schulungen & Fortbildungen
- lukrative Umsatzbeteiligungen
- Reaktivierung Ihrer bisherigen Klientel
- Vertrieb, Marketing, Öffentlichkeitsarbeit
Hast du an unserer Partnerschaft Interesse?
Siehst du deine berufliche Zukunft in der Selbstständigkeit und dabei vor allem im Bereich Steuern?
Die fachlichen Voraussetzungen für eine*n Beratungsstellenleiter*in sind im Steuerberatungsgesetz (§ 23 Abs. 3) festgelegt. Dazu zählen u.a.: Steuerberater*innen, Steuerbevollmächtigte, Rechtsanwälte/Rechtsanwältinnen, vereidigte Buchprüfer*innen oder auch Wirtschaftsprüfer*innen. Personen, die nach Abschluss einer kaufmännischen Ausbildung, mindestens 3 Jahre Hauptberuflich in einem Umfang von 16 Stunden pro Woche auf dem Gebiet der von Bundes- oder Landesbehörden verwalteten Steuern praktisch tätig waren (hierzu zählt beispielsweise die Lohn- oder auch die Umsatzsteuer) sind ebenfalls zum/zur Beratungsstellenleiter*in qualifiziert.
Auch diese Berufsgruppen sind für die Aufgabe als eigenverantwortliche*r Leiter*in einer Beratungsstelle prädestiniert: Steuerfachangestellte, ehemalige Beamte bzw. Beamtinnen der Finanzverwaltung, Steuerfachgehilfen bzw. Steuerfachgehilfinnen, Steuerassistenten bzw. Steuerassistentinnen, Steuersachbearbeiter*innen, Bilanzbuchhalter*innen, Steuerfachwirte bzw. Steuerfachwirtinnen. Sprich uns einfach uns an!
Deine persönlichen Gründungsvoraussetzungen
Das Steuerrecht ist nicht jedermanns Sache, aber Sie selbst sollten eine hohe Affinität zum Thema mitbringen. Hinzu kommt natürlich der Spaß an der Arbeit, denn nur ein*e zufriedene*r und ausgeglichene*r Berater*in kann neue Mitglieder*innen werben und gewinnen. Ferner zählen zu den persönlichen Voraussetzungen in jedem Fall die steuerfachliche Kompetenz, konstruktive Neugier sowie die Freude, anderen Menschen zu helfen.
Weitere persönliche Voraussetzungen als Beratungsstellenleiter im Steuerhilfeverein:
- Spaß am Umgang mit Zahlen und dem Steuerrecht
- Interesse an der Beurteilung steuerlicher Sachverhalte
- Konstruktives Denken bei der Lösung von Problemstellungen
- Kontaktfreudigkeit im Umgang mit Mitgliedern
- Unternehmerisches Denken und Gespür für Selbstvermarktung
- Organisatorisches Talent
- Grundlegende Kenntnisse im Umgang mit Computern, den Standardprogrammen sowie der Steuersoftware
- Ziele, Engagement und Willen solten Sie beim Lohnsteuerhilfeverein gründen mitbringen