Autor: FranchisePORTAL-Redaktion
Zuletzt aktualisiert am: 19.11.2024
Was ist eine Geschäftsausstattung?
Es gibt zweierlei Definitionen des Begriffes Geschäftsausstattung. Im Sinne der Betriebswirtschaft steht Geschäftsausstattung für jene Wirtschaftsgüter, die vor allem zur administrativen Führung des Unternehmens benötigt werden, z.B. die Büroausstattung. Im Bereich Werbung versteht man unter Geschäftsausstattung die wichtigsten gedruckten Werbemittel bzw. Werbeträger.
Was gehört zur Geschäftsausstattung?
Die Fachsprache aus Marketing und Werbung fasst unter Geschäftsausstattung die wichtigsten, meist gedruckten oder bedruckten Werbeträger eines Unternehmens zusammen. Sie werden häufig als notwendig angesehen und daher als Ausstattung bezeichnet. Zu ihnen zählen das Briefpapier, die Briefumschläge und die Visitenkarten im Corporate Design des Unternehmens. Auch Imagebroschüren, Produktbroschüren, Firmenschilder, Autobeschriftungen oder Werbegeschenke (Give-aways) mit Firmenlogo, Adresse oder Claim werden bisweilen zur Geschäftsausstattung gezählt – etwa Mousepad, Zollstock, Kugelschreiber oder Kundenkalender. Im weitesten Sinne kann heute auch die Website als „Geschäftsausstattung“ angesehen werden. Verfestigt hat sich der Begriff jedoch vor allem im Hinblick auf Drucksachen.
Im betriebswirtschaftlichen Sinn bezeichnet die Geschäftsausstattung einen Teil des Anlagevermögens. Es handelt sich um jene Betriebsmittel, die zum Führen eines Unternehmens notwendig sind, aber überwiegend administrativ oder im Vertrieb genutzt werden. Sie dienen nicht oder nur indirekt der Produktion oder eigentlichen Leistungserbringung der Firma. Dazu zählen zum Beispiel die komplette Einrichtung von Büro-, Lager- und Verkaufsräumen mit Telekommunikation und IT oder auch die Fahrzeugflotte. Das buchhalterische Kürzel lautet BGA oder BuGA für Betriebs- und Geschäftsausstattung.
Was kostet eine Geschäftsausstattung?
Bei der Geschäftsausstattung mit Werbemedien muss ein Existenzgründer mit vierstelligen Kosten oder mehr rechnen. Es gilt, eine Marke zu kreieren, ein Logo und ggf. einen Claim oder Slogan zu entwickeln (siehe Corporate Design), schließlich müssen Broschüren getextet und gestaltet werden und in den Druck gehen.
- Tipp für Gründer: Für Standardprodukte wie Geschäftspapiere, Produktbroschüren, Imagebroschüren in gängigen Formaten sowie Visitenkarten gibt es bei Sammeldruck-Anbietern wie etwa Flyeralarm günstige Konditionen.
Franchisenehmer sind gegenüber Einzelunternehmern im Vorteil: Marke und Corporate Design bestehen bereits. Marketingkonzepte vorzulegen gehört zum Leistungspaket der Franchise-Zentralen. In der Regel existieren Vorlagen für Visitenkarten und Broschüren etc., meist auch Templates für die eigene Website oder Landingpages auf der Website des Franchisegebers. Die Kosten für die Kreation entfallen; lediglich für die Druckkosten müssen die Partner zumeist selbst aufkommen. Gemeinsame Werbeaktionen erden oft über eine sogenannte Werbegebühr auf die Partnerbetriebe umgelegt.
Im Bereich der Geschäftsausstattung mit Investitionsgütern hängt die Investitionssumme von der Art und Größe des Unternehmens ab. Viele Franchisenehmer können ihr Unternehmen nebenberuflich und/oder vom Home Office aus führen. Oft fallen dann lediglich PC, Telefon- und Internetanschluss, Büromobiliar (falls nicht vorhanden) und ggf. ein Fahrzeug an.
Wie wird die Geschäftsausstattung abgeschrieben?
Die Buchhaltung schreibt Investitionsgüter als Vermögenswerte über mehrere Jahre ab, da sich ihr Wert im Laufe der Nutzung verringert. Die Wertminderung kommt durch Abnutzung, Gebrauch, Verschleiß, Witterung oder andere Gründe zustande. Am Ende der Nutzungszeit sollten die gesamten Anschaffungskosten abgeschrieben sein. Nur geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) im Wert bis 800 Euro werden komplett im ersten Geschäftsjahr nach ihrem Erwerb abgeschrieben.