Die Zeit nach der Franchise-Karriere: Was kommt eigentlich danach?!

Ein Franchise ist kein Lebensvertrag. Veränderungen im System oder den eigenen Zielen sind normal. Der Artikel zeigt, wie Franchisenehmer ihre Verträge kündigen können, welche Fallstricke es gibt und welche Optionen für den Neustart bestehen – mit klaren Strategien für den Ausstieg.

Die Zeit nach der Franchise-Karriere: Was kommt eigentlich danach?!

Sie sind soeben Franchisenehmer geworden? Lassen Sie ruhig die Sektkorken knallen! Jetzt sind Sie Unternehmer. Sie haben Prüfungen bestanden: Ihr Franchisegeber hat sich für Sie entschieden und überlässt Ihnen einen Standort samt Lizenz. Sie beide sind überzeugt von Ihrer Eignung als Unternehmer. Und Sie haben das gute Gefühl, dass dieses Franchisesystem Ihr "Ding" ist: Genau die richtige Wahl für Ihre Zukunftswünsche!

Warum lohnt es sich, trotz aller Gründungs-Euphorie über Ende und Kündigung nachzudenken? Lesen Sie, warum. Das Leben geht weiter. Ihre Ziele können sich ändern. Und wer genau weiß, wie er kündigen kann und muss, hat deutlich bessere Karten. Die Existenzgründung war sicherlich eine der größten Änderungen in Ihrem Leben – es wird aber definitiv nicht die letzte gewesen sein.

Jetzt sind Sie Franchise-Nehmer - aber was kommt danach?

„Franchising – bis dass der Tod euch scheidet“? Nein. Es ist immer eine Partnerschaft auf Zeit. Die Franchise-Expertin Jana Jabs nennt Franchiser treffend „Arbeitslebensabschnittsgefährten“.

Ein Trend zeigt sich klar: Fast kein Franchisenehmer arbeitet bis zur Rente im selben System. Die meisten bleiben bis mindestens zum ersten Vertragslaufzeit-Ende. Viele verlängern einmal. Manche auch mehrfach. Aber spätestens nach 10, 15 oder 20 Jahren orientieren sie sich neu – sei es aufgrund von Veränderungen im System oder im persönlichen Bereich. Denn – Hand aufs Herz: Niemand möchte heute mehr ein Leben lang dasselbe tun, als Arbeitnehmer wie Arbeitgeber, und wie zu Großvaters Zeiten die Ehrennadel "50 Jahre Treue" tragen. Wer sucht nicht nach ein paar Jahren eine neue Herausforderung?

Ende gut, alles gut? Kündigung heißt Neubeginn

In heutigen Arbeitsbiografien sind Veränderungen normal. Und das stark veränderte Familienleben stellt neue Ansprüche. Was die Franchisesysteme betrifft: Sie bleiben nur dann dauerhaft erfolgreich, wenn sie sich neuen Markttrends und Kundenbedürfnissen anpassen. Dies kann sie für manch "alten" Franchisenehmer uninteressant machen. Doch eine Kündigung ist nicht ultima ratio.

Die gute Nachricht: Sie können sich innerhalb des Franchise-Systems weiterentwickeln. Erweitern Sie Ihr Geschäft, indem Sie zum Beispiel Firmen unter weiteren Systemen eröffnen. Auch systemintern stehen Ihnen meist Wege offen. Stichwort Multi-Unit-Franchising, Area Development oder Master-Lizenz: Sie können sich weitere Standorte oder Exklusivrechte für ganze Regionen sichern. So steigen Sie vom operativen Kleinunternehmer zum Manager Ihres eigenen Netzwerks auf.

Sie können noch mehr tun. Zum Beispiel Ihrem Franchisegeber helfen, sein (und Ihr) System weiterzuentwickeln. Schließlich kennen Sie besser als er Ihren lokalen Markt und die Wünsche Ihrer Kunden. Oder Sie gründen mit Ihrem erworbenen Know-how ein ganz neues Unternehmen. Denn als Franchisenehmer haben Sie gelernt, Unternehmer zu sein!

Wann endet die Franchise-Partnerschaft?

Die meisten Franchise-Verträge weisen Laufzeiten von drei oder fünf Jahren auf. Manchmal auch zehn und in seltenen Fällen auch bis zu 20 Jahre. Diese extrem langen Laufzeiten gelten zum Beispiel bei manchen Systemgastronomie-Netzwerken, die bis zu siebenstellige Investitionen und einen langen Atem bis zum Erreichen der Amortisation erfordern.

Als Faustregel gilt, dass Franchiseverträge von Systemen mit geringem Kapitalbedarf kurze Laufzeiten haben. Denn hier amortisieren sich die Investitionen schneller. Größere Investments benötigen längere Laufzeiten bzw. Kündigungsfristen.

Kurze und lange Laufzeiten haben Vor- und Nachteile

Warum binden sich Franchisenehmer gern kurz, also erst einmal für wenige Jahre? Weil sie innerhalb dieser Quasi-Probezeit sehen möchten, ob sich der erwartete Erfolg tatsächlich einstellt. Andererseits brauchen sie auch eine solche Mindestzeit für ihren Return On Investment. Und die Franchisegeber? Prinzipiell möchten sie ihre Standorte dauerhaft besetzen. Aber nicht durch schwierige oder erfolglose Partner.

Manche Franchiseverträge sind unbefristet. Das heißt, sie können jederzeit innerhalb einer festgesetzten Kündigungsfrist beendet werden. Dies ist jedoch eine Ausnahme, denn im Regelfall besteht beiderseitiges Interesse an einer Fortsetzung. Häufiger gilt, dass Franchiseverträge zwar prinzipiell unbefristet sind, weil sie sich nach Ablauf von definierten Fristen automatisch verlängern. Aber nur, sofern niemand rechtzeitig gekündigt hat.

Verändert sich das System, sind statt einer Verlängerung auch neue Vertragsabschlüsse möglich. In solchen Fällen möchten die Franchisegeber gern die Alt-Verträge anpassen und das System auf die neue Ausrichtung hin vereinheitlichen. Franchisenehmer haben hingegen geringere Aussichten, Neu-Abschlüsse ganz nach ihren Wünschen zu erreichen. Im System gilt das Prinzip der Einheitlichkeit.

Wie kündigt man einen Franchise-Vertrag?

Franchiseverträge müssen auch für den Ausstieg klare Regelungen beinhalten – so auch die Formalitäten der Kündigung. Meist ist diese nur in Schriftform wirksam. Und in jedem Fall gelten Bedingungen!

Sie kennen das zum Beispiel von Handy-Verträgen: Wer die Frist zum Kündigen verpasst, kommt erstmal nicht heraus; er zahlt weiter. Und während der Laufzeit ist eine ordentliche Kündigung nicht möglich. Das gilt auch für Franchiseverträge. Die Laufzeit ist bindend für beide Parteien. Irreguläre Kündigungen sind obsolet. Sie können mit hohen Schadensersatzansprüchen einhergehen. Beispielsweise kann der Franchisegeber bis zum regulären Laufzeit-Ende Gebühren verlangen.

Die Laufzeiten sind keine Schikane: Sie dienen zur Gegenseitigen Absicherung. Die Investitionen des Franchisegebers in die Partnersuche und des Partners in den Unternehmensaufbau müssen sich mindestens bezahlt machen.

Wann ist eine außerordentliche Kündigung möglich?

Sie können außerordentlich kündigen, wenn die Fortführung des Geschäftsbetriebes für Sie unzumutbar ist. Typische Beispiele: Sie erreichen die Rentabilität nicht. Ihr Franchisegeber vernachlässigt seine Leistungspflichten. Oder Sie selbst werden gekündigt, weil Sie sich nicht an die Systemvorgaben halten oder Ihre Gebühren nicht mehr zahlen. Dann kann eine fristlose Kündigung wirksam werden.

Wie Sie vorgehen? Vor der Kündigung muss die Gegenseite abgemahnt und aufgefordert werden, die vertraglich vereinbarten bzw. zumutbaren Verhältnisse (wieder)herzustellen. Dafür ist eine Frist einzuräumen. Erst danach können Sie die Zusammenarbeit beenden.

Prüfen Sie Ihren Franchisevertrag genau. Stichwort: nachvertragliche Pflichten! Sie behalten zwar Ihr Unternehmen. Doch wenn Sie nicht mehr im Netzwerk sind, dürfen Sie das übernommene Geschäftskonzept samt Marke, Produkten und Techniken nicht mehr eins zu eins nutzen. Sie können Ihren Betrieb nur in veränderter Form weiterführen. Manchmal ist auch das nicht möglich, denn es gibt evtl. nachvertragliche Wettbewerbsverbote. Bei deren Verletzung sehen viele Verträge Schadensersatz und Vertragsstrafen vor.

Unzufrieden als Franchise-Nehmer? So steigen Sie aus dem Franchise-System aus

Ihre wichtigste Voraussetzung: Sie brauchen ein klares klares Ziel für Ihr Leben nach dem Franchising. Und Sie brauchen Zeit. Denn der Ausstieg dauert oft länger als der Einstieg. Warum?

Auch wenn Sie die Marke nicht mehr führen: Das Unternehmen mit Anlagen und Mitarbeitern gehört Ihnen. Starten Sie ein neues Business, fangen Sie aber gegebenenfalls ganz von vorne an. Alternative: Sie sehen sich rechtzeitig und gründlich vor Frist-Ende nach einem Nachfolger um, der Ihren Franchisenehmer-Betrieb als solchen übernimmt und mit dem Sie einen guten Kaufpreis vereinbaren. Suchen Sie am besten gemeinsam mit dem Franchisegeber, denn er entscheidet letztlich, wen er ins Netzwerk aufnimmt. In manchen Verträgen gilt ohnedies ein Vorkaufsrecht für Franchisegeber.

Kündigen – und vor den Kadi ziehen?

Probieren Sie alles, um den Ausstieg so reibungslos wie möglich verlaufen zu lassen. Kündigungen gehen meist mit Enttäuschungen einher. Unzufriedenheit entsteht aus Missverständnissen und mündet nicht selten in gegenseitige Schuldzuweisungen. Die Justiz ist überlastet mit Prozessen, die eigentlich niemand führen wollte. Die vertraglichen Verpflichtungen einzuhalten ist absolutes Muss. Und wenn dennoch Unstimmigkeiten bestehen, empfiehlt sich ein Mediator, bevor Sie vor Gericht ziehen.

Fazit: Wissen in Sachen Kündigung zahlt sich aus

Umbrüche sind normal. Kündigen Sie, wenn sich Ihre Lebensumstände ändern oder das System nicht mehr Ihren Vorstellungen entspricht. Um böse Überraschungen zu vermeiden: Machen Sie sich schon vor der Existenzgründung mit den Regelungen und Mechanismen der Kündigung in Ihrem Franchise-Vertrag vertraut. Und nehmen Sie vor Vertragsabschluss die Hilfe eines erfahrenen Juristen in Anspruch. Denn auch die Vertragsklauseln sind von Anwälten erarbeitet worden. Und nur sie kennen sich im Dschungel des Juristendeutsch aus. Die einmaligen Anwaltskosten relativieren sich völlig im Vergleich zu Schadensersatz- und Prozesskosten.




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