Autor: FranchisePORTAL-Redaktion
Zuletzt aktualisiert am: 19.11.2024
Was ist eigentlich eine Gründungsfinanzierung?
Definition: Der Begriff Gründungsfinanzierung steht für Maßnahmen der Kapitalbedarfsermittlung und Kapitalbeschaffung in der Gründungsphase eines Unternehmens. Sie dient insbesondere der Finanzierung von Investitionskosten, Warenlager und Betriebsmittelbedarf im Vorfeld oder im Rahmen der Markterschließung.
Davon zu unterscheiden sind Finanzierungsmaßnahmen in den späteren Expansionsphasen eines Unternehmens, die als Expansionsfinanzierung bezeichnet werden.
Die meisten Unternehmen lassen sich ausschließlich mit Hilfe einer Gründungs- oder Gründerfinanzierung aus externen Geldquellen aufbauen und absichern. Denn fast alle Existenzgründer benötigen finanzielle Fremdmittel, die ihre eigenen Reserven um ein Vielfaches übersteigen. Gründer müssen in Immobilien, Ausstattung, Maschinen, Geräte und oft auch Personal investieren. Hinzu kommen die Kosten für ihre eigene Lebenshaltung. Mit diesem Startkapital gilt es, eine Startphase von Monaten, manchmal sogar Jahren zu überbrücken, bis das Geschäft Gewinn abwirft. Bei Kapitalgesellschaften müssen zum Geschäftsstart auch Stammkapital oder Grundkapital vorhanden sein – je nach Gesellschaftsform.
Wie finanziert man ein Gründungsvorhaben?
Fast jede Fremdfinanzierung erfordert Eigenkapital. Dies benötigen die Geldgeber als Sicherheit für die Vergabe ihrer Gründungsdarlehen. Zum Eigenkapital zählt das Vermögen in Form von Geld, Immobilien, Wertgegenständen oder anderen Besitztümern. Auch manche Versicherungssummen werden als Sicherheit akzeptiert. Für kleinere Anleihen wie z.B. Mikrokredite reichen als Sicherheit meist auch Bürgschaften aus dem Familien- oder Bekanntenkreis.
Aufgestockt werden kann das Eigenkapital durch öffentliche Fördermittel in Deutschland und Österreich (Schweiz siehe staatliches KMU-Portal). Die Quellen hierfür sind zumeist staatliche Institutionen, die spezielle Programme für Gründungsdarlehen auflegen. Im Unterschied zu allgemeinen Förderdarlehen wie dem KfW-Unternehmerkredit müssen die Gründerdarlehen allerdings vor Beginn der Geschäftstätigkeit beantragt und genehmigt sein. Eine weitere Möglichkeit zur Kapitalbeschaffung sind Gründungszuschüsse. Im Gegensatz zu einem Förderkredit muss ein Gründungszuschuss nicht zurückgezahlt werden.
Viele Unternehmensgründer entscheiden sich bei der Gründungsfinanzierung auch für Beteiligungen durch Investoren, Business Angels oder Beteiligungsgesellschaften anstelle oder ergänzend zu Krediten. Beteiligungen befreien die Gründer von Kosten der Finanzierung und machen vorhandene Mittel für Investitionen frei. Die Gründer müssen den Teilhabern jedoch Mitspracherecht und Gewinnbeteiligung einräumen.
- Siehe auch das folgende Erklärvideo "Wie du mit wenig Geld ein Unternehmen gründest"
Gründungsfinanzierung für Franchise-Unternehmen
Die allermeisten Franchisenehmer müssen eine Finanzierung aufnehmen, denn im Vergleich zu Gründern von Unternehmen unter eigenem Namen fallen bei ihnen höhere Startinvestitionen an. In der Regel haben sie eine Eintrittsgebühr aufzubringen und einen Teil ihres Umsatzes oder Gewinns als Gebühren für den Franchisegeber abzuführen. Darüber hinaus können Franchisenehmer-Gründer ihren Betrieb meist nicht auf Sparflamme aufbauen, sondern müssen ihn vom Tag der Eröffnung an als vollwertige „Filiale“ unter der Franchise-Marke mit kompletter Ausstattung und vollem Warenlager einrichten. Da Franchisenehmer rechtlich wie wirtschaftlich selbstständige Unternehmer sind, stehen ihnen die gleichen Fördermittel zu wie allen anderen Gründern.
Finanzielle Mittel in erheblicherem Umfang benötigt, wer als Franchisegeber tätig werden will. Es dauert viele Monate, ein Jahr oder länger, um aus einem erfolgreichen Einzelbetrieb eine Franchisezentrale aufzubauen und das Unternehmenskonzept im Rahmen des Franchisesystems zu standardisieren und multiplizierbar zu machen. Oft fällt immenser finanzieller Einsatz an, bis die ersten Gebühreneinnahmen durch die Partner fließen. Es muss in Zeit, Manpower und Kosten in eine Gründungsberatung, speziell in einen Franchiseberater und einen Franchise-Anwalt investiert werden. Zu den wichtigsten Schritten gehören die Erarbeitung einer Franchisestrategie, die Standardisierung der Produktion, die Festlegung von Vertriebsgebieten, die Suche nach den ersten Partnern, die Vertragsverhandlungen sowie die Konzeption und Entwicklung von Marketingmaßnahmen zur Unterstützung der ersten Geschäftseröffnungen.
Was bedeutet Gründerfinanzierung?
Definition: Gründerfinanzierung ist gleichbedeutend mit Gründungsfinanzierung. Sie besteht in der Mehrzahl aller Fälle aus den Bestandteilen Eigenkapital/Vermögen sowie Fremdkapital in Form von Darlehen, Beteiligungen oder Fördermitteln. Mit der Finanzierung sichern sich Firmen- oder Existenzgründer die notwendigen finanziellen Mittel für einen Unternehmensstart.
Franchiseunternehmer benötigen häufig höhere Summen zur Gründerfinanzierung als die Gründer vergleichbarer Unternehmen. Denn neben den Startinvestitionen in Immobilien, Anlagegüter oder Liquiditätssicherung müssen sie für eine Eintrittsgebühr sowie für die laufenden Franchisegebühren aufkommen. Umso unerlässlicher ist eine gründliche Finanzierungsplanung, um über die Geldgeber die notwendigen Darlehen oder Förderkredite zu erhalten.
Hilfe und Unterstützung erhalten Gründer durch Franchise-Experten.