Autor: FranchisePORTAL-Redaktion
Zuletzt aktualisiert am: 19.11.2024
Welche Leistungen erhalten Franchisenehmer?
Die Leistungen für die Franchisenehmer werden von einer Franchise-Zentrale erbracht. Die Leistungen variieren stark und sind systemabhängig. Eine typische Leistung für Franchisenehmer ist die Übernahme administrativer Tätigkeiten, damit sich die Franchisenehmer auf ihr Kerngeschäft konzentrieren können.
Die Franchisegeber und ihre Zentralen begleiten die Franchisenehmer – von der Schulung bis hin zu vielen Aufgaben im täglichen, laufenden Geschäftsbetrieb. Das Franchising ist durch Arbeitsteilung im Netzwerk gekennzeichnet. Viele administrative Tätigkeiten übernimmt der Franchisegeber. Damit entlastet er die Franchisenehmer und ermöglicht ihnen durch das Outsourcing von Aufgaben an die Franchise-Zentrale, sich stärker auf ihr Kerngeschäft zu fokussieren. Diese Arbeitsteilung macht Franchisesysteme schlagkräftiger und effizienter im Vergleich zu Einzelunternehmen, aber auch vielen Filialsystemen und Unternehmenszusammenschlüssen.
Die Leistungen der Franchise-Zentrale sind zumeist jene, die auch in Filialsystemen, häufig auch in Genossenschaften oder Verbundgruppen von der Zentrale übernommen werden. Sie lassen sich dort effizienter gestalten und ermöglichen den Filialen oder Netzwerk-Betrieben vor Ort mehr Manpower für den eigentlichen Geschäftszweck – sei es die Produktion oder der Verkauf bzw. Kundenservice.
Das Leistungspaket wird in der Regel im Franchise-Administrationsmanual dokumentiert. Es regelt die Zusammenarbeit der Partner im Netzwerk. Siehe auch Hauptaufgaben des Franchisegebers und Pflichten des Franchisegebers.
Zu den wichtigsten Charakteristika des Franchisings gehört es, dass der Franchisegeber dem Franchisenehmer nicht nur das Recht, sondern auch die Pflicht zur identischen Umsetzung seines Geschäftsmodells auferlegt. Darüber hinaus unterscheidet sich der Umfang der Leistungen von Netzwerk zu Netzwerk. Allgemein üblich sind jedoch Gebietsschutz, gründlicher Know-how-Transfer durch Schulung & Training, Einarbeitung und Dokumentation, Begleitung durch die Phase der Geschäftseröffnung, zentraler Einkauf sowie diverse kaufmännische Unterstützungsleistungen.
Weitere Leistungen der Franchise-Zentralen für die Franchisenehmer im Überblick
- Finanzplanungshilfen wie Investitionsplan, Umsatz- und Kostenplan sowie Liquiditätsplan
- Hilfe bei der Businessplan-Erstellung
- Vermittlung an bekannte, systemvertraute Bankberater für die Kreditverhandlungen
- Unterstützung bei der Beantragung von staatlichen Fördermitteln wie z.B. KfW-Krediten
- Leasing-Vermittlung für Anlagen/Geräte
- Eingehende Grund- und Aufbauschulungen, die auch verkaufsstarken Quereinsteigern die Firmengründung und den Geschäftsbetrieb ermöglichen
- Hospitation vor Ort und/oder Betreuung durch Besuche
- Betreuung durch Telefon-Hotline oder via Intranet
- Unterstützung bei der Standortsuche, Standortanalyse und Bewertung der Standortfaktoren
- Vorgaben und Hilfestellung für die Einrichtungsplanung
- Übergabe und ständige Aktualisierung des Systemhandbuchs (auch als Intranet)
- Steuerung überregionaler, nationaler oder internationaler Marketing-Kampagnen*)
- Marketing-Materialien (z.B. Prospekte) sowie Vorlagen wie etwa für Anzeigen oder Geschäftspapier
- Konzipierung und Durchführung von PR-Kampagnen
- Einkauf durch die Zentrale
- Kassen- und Warenwirtschaftssysteme
- Unterstützung z.B. bei Organisation und Buchführung, in manchen Systemen auch Lohnbuchhaltung
- Gebietsschutz
Die Leistungen der Systemzentrale werden durch die einmalige Eintrittsgebühr (v.a. für Schulung, Finanzplanung) sowie die regelmäßige Franchisegebühr abgegolten. Die Franchisegebühr ist meist monatlich zu zahlen und bewegt sich oft in Bereichen von etwa fünf bis sieben Prozent des Umsatzes oder Erlöses des Franchisenehmers. In manchen Systemen werden auch fixe Monatsgebühren angesetzt. Ausnahmen bilden Franchisesysteme, in denen die Leistungen der Zentrale ausschließlich über den internen Warenbezug beglichen werden.
*) Eine zusätzliche Abgabe und nicht in jedem System üblich ist die Werbegebühr.