Was ist Teilzeitarbeit in der Selbstständigkeit? (Definition)

Wie lässt sich Selbstständigkeit in Teilzeit umsetzen? Der Artikel zeigt, welche Vorteile und Herausforderungen mit einer reduzierten Arbeitszeit einhergehen, welche rechtlichen Aspekte beachtet werden müssen und ob Franchise-Modelle für Teilzeitarbeit geeignet sind.

Was bedeutet Teilzeitarbeit in der Selbstständigkeit?

Definition: Von selbstständiger Teilzeitarbeit ist die Rede, wenn Selbstständige regelmäßig kürzer arbeiten als es der gesetzlichen Norm entspricht. Eine Teilzeitbeschäftigung ermöglicht es Selbstständigen, ihre Arbeitszeit freier und flexibler zu gestalten.

Entsprechende Kleinunternehmen können meist für wenig Geld und mit geringem Aufwand gegründet werden. Viele dieser Geschäftskonzepte werden zuerst vom Homeoffice aus umgesetzt, wodurch die Anfangsinvestitionen nochmals gesenkt und die Fahrten zur Arbeitsstelle eingespart werden können.

Die Teilzeitbeschäftigung wird vom Selbstständigen organisatorisch erreicht durch

  • Festlegung fixer Arbeitszeiten, die nur einen Teil der vollen Arbeitszeit ausmachen
  • einen Arbeitseinsatz nach Bedarf, der von den eingehenden Aufträgen abhängt
  • Reduktion auf Arbeitstage, an denen in Vollzeit gearbeitet werden kann
  • gleichmäßige Reduktion der Arbeitsstunden über die gesamte Woche

Eignet sich Teilzeitarbeit überhaupt für Selbstständige?

Der Start eines Teilzeitunternehmen gibt  Existenzgründern die Chance, eine Geschäftsidee sowie die eigenen unternehmerischen Fähigkeiten intensiv zu testen. Auf diese Weise sammeln Existenzgründer die notwendige Geschäftserfahrung und gewinnen Selbstvertrauen im Hinblick auf die Akzeptanz ihres Angebotes im Markt, bevor sie ihre ganze wirtschaftliche Existenz darauf begründen. Ältere Mikrozensus-Studien lassen darauf schließen, dass sich etwa die Hälfte aller Teilzeitgründungen innerhalb von fünf Jahren zu Vollzeitunternehmen entwickeln.

Weitere Vorteile eines selbstständigen Teilzeitjobs:

  • Einteilung der Arbeit, wie es die Auftragslage erfordert
  • Arbeit auf Abruf über unterschiedliche Zeiträume
  • Ausreichend Zeit für private oder berufliche Aufgaben
  • Freiwillige Vereinfachung des Lebensstils (Downshifting)
  • Verringerung von Stress und gesundheitlicher Belastung
  • Gleitender Übergang in eine Vollerwerbstätigkeit
  • Gleitender Übergang in den Ruhestand

Vorwiegend sind es Frauen mit minderjährigen Kindern, die als Selbstständige im Teilzeiterwerb tätig werden. Aber auch für Eltern, welche die gemeinsame Kinderbetreuung und die Jobs in Einklang bringen möchten, bietet sich diese Form der Selbstständigkeit an. Studenten sammeln in Teilzeit erste berufliche Erfahrungen, um dann mit dem Hochschulabschluss beruflich durchstarten zu können. Hausfrauen und Arbeitslose eignen sich in Teilzeit neue Qualifikationen und Erfahrungen für den beruflichen Wiedereinstieg an.

Üben Arbeitnehmer zusätzlich zu ihrem Hauptberuf noch eine weitere selbstständige Teilzeittätigkeit aus, wird diese auch als nebenberufliche Selbstständigkeit bezeichnet.

Rechtliche Regelungen für Teilzeit- bzw. Kleinstgründungen

Teilzeitbetriebe können als Einzelunternehmen schnell und unkompliziert gegründet werden, indem ein Gewerbe- oder Handwerksbetrieb  gestartet bzw. eine freiberufliche Tätigkeit aufgenommen wird. Tun sich bei der Gründung mehrere Personen zusammen, entsteht automatisch eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR). Gewerbliche und handwerkliche Tätigkeiten sind beim Gewerbeamt anzumelden, wohingegen für freiberufliche Tätigkeiten eine Steuernummer beim Finanzamt zu beantragen ist.

Jeder beim zuständigen Gewerbeamt angemeldete Betrieb wird zwangsläufig Mitglied der örtlichen Industrie- und Handelskammer (IHK) oder Handwerkskammer (HWK). Die aufzubringenden Beiträge orientieren sich an der Leistungsstärke und den Erträgen des Mitglieds, wodurch Kleinunternehmen in bestimmten Fällen beitragsfrei gestellt werden.

Sobald Kleinunternehmen die gesetzlichen Freibeträge überschreiten, müssen sie Einkommensteuer und Gewerbesteuer abführen, wobei letztere Steuer nicht bei Freiberuflern anfällt. Bei der Umsatzsteuer können Teilzeit-Selbstständige die so genannte Kleinunternehmerregelung (§ 19 Umsatzsteuergesetz) wählen.

Persönliche Absicherung von Teilzeitunternehmern

Selbständige müssen für ihre Kranken-, Renten, Pflegeversicherung in der Regel selbst aufkommen. Dies gilt auch für Teilzeit- bzw. Kleinstunternehmen, wenn die selbständige Tätigkeit von der Krankenversicherung als hauptberuflich eingestuft wird. Aus diesem Grund sollte die jeweilige Krankenversicherung vorab über das Gründungsvorhaben informiert und die künftige Höhe etwaiger Beiträge abgeklärt werden.

Für manche selbständige Tätigkeiten besteht Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung. Dies betrifft u.a. selbständige Lehrer, Künstler und Publizisten. Eine Auflistung versicherungspflichtiger Selbständiger befindet sich im §2 Sozialgesetzbuch VI.

Ist das mit der selbständigen Teilzeitbeschäftigung erzielte Einkommen zu gering, um damit den Lebensunterhalt zu sichern, so kann ergänzend Arbeitslosengeld II beantragt werden. In diesem Fall ist auch für die soziale Absicherung des Teilzeit-Unternehmers gesorgt.

Können auch Franchisebetriebe in Teilzeit betrieben werden?

Unter Franchisenehmern ist Teilzeitarbeit angesichts des erheblichen Schulungs- und Betreuungsaufwands durch die Systemzentralen eher die Ausnahme. Da Franchisesysteme in der Regel auf optimale Marktabdeckung und wirtschaftliche Expansion ausgerichtet sind, legen Franchisegeber auf ein starkes Engagement ihrer Partner Wert. Teilzeit-Unternehmen sind  im Franchising deshalb eher die Ausnahme. Entsprechende unternehmerische Aktivitäten stellen meist eine Übergangslösung auf dem Weg zum Vollerwerb dar.

Unabhängig davon, ob eine Existenzgründung in Teilzeit oder Vollzeit erfolgt, wird die jeweilige Systemzentrale für professionelle Starthilfe und eine gewissenhafte Umsetzung des erprobten Franchisekonzeptes sorgen. Auf diese Weise erreichen Existenzgründer schneller und sicherer als Einzelkämpfer ihre unternehmerischen Ziele.

 Eine Teilzeitbeschäftigung im eigenen Franchisebetrieb ermöglicht auch Quereinsteigern ohne Fach- und Branchenkenntnisse, sich erfolgreich im Markt zu etablieren. Mit ganz gezielten  Schulungsmaßnahmen sowie der dauerhaften Unterstützung im Tagesgeschäft können sich die "Teilzeitpartner" zu professionell agierenden Unternehmern und Marktteilnehmern entwickeln.

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