Was ist ein Handelsregister? (Definition)

Welche Unternehmen müssen ins Handelsregister eingetragen werden und welche Informationen sind dort hinterlegt? Der Artikel erklärt die Funktionen des Handelsregisters, die Unterschiede zwischen Deutschland, Österreich und der Schweiz sowie die Bedeutung für die Geschäftstransparenz.

Was ist ein Handelsregister? (Definition)

Was ist ein Handelsregister?

Begriffserläuterung: Im Handelsregister sind alle Unternehmen (Vollkaufleute) einer definierten Region verzeichnet. Das Handelsregister ist öffentlich einsehbar. Die Bezeichnung Handelsregister gilt in Deutschland, der Schweiz und Liechtenstein. Das österreichische Pendant heißt Firmenbuch. Englische Bezeichnung (UK): commercial register.

Das Handelsregister oder Firmenbuch enthält alle relevanten Daten und Informationen zum Unternehmen. Dazu gehören Firmenname, Geschäftsmodell/Geschäftsgegenstand in Kurzdarstellung, die Namen der Inhaber und Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft und die Höhe des Stammkapitals. Ebenso enthält der Handelsregistereintrag Informationen über Hauptsitz und Niederlassungen, vertretungs- und zeichnungsberechtigte Personen (Geschäftsführer, CEO, Vorstände, Prokuristen) sowie Haftungssummen von Kommanditisten. Die Inhaber von Aktien einer Aktiengesellschaft werden als solche nicht einzeln aufgeführt.

Der Handelsregistereintrag gilt als Firmengründung

Die Gründung einer Gesellschaft gewinnt erst durch den Handelsregistereintrag Rechtskraft. Wird ein Insolvenzverfahren eröffnet, muss dies ebenso im Handelsregister eingetragen werden. Das Handelsregister dient der Transparenz. Anhand des Handelsregistereintrags können sich z.B. Geschäftspartner über das Unternehmen, seine Strukturen und Haftungen informieren.

Das Handelsregister in Deutschland

In Deutschland wird das Handelsregister von den zuständigen Amtsgerichten geführt. Es teilt sich in zwei Bereiche:

  1. Abteilung A – kurz HRA – für Kommanditgesellschaften (KG), GmbH & Co. KG, offene Handelsgesellschaften (oHG), Einzelkaufleute, öffentlich-rechtliche Betriebe und europäische wirtschaftliche Interessengemeinschaften
  2. Abteilung B – kurz HRB – für Kapitalgesellschaften wie AG, GmbH und UG (haftungsbeschränkt)

Kleingewerbetreibende und Freiberufler benötigen keinen Handelsregistereintrag.

Seit 2007 existiert das deutsche Handelsregister nach einer entsprechenden EU-Richtlinie in rein elektronischer Form. Daher können Handelsregistereinträge, Änderungen oder Löschungen nur noch elektronisch mit öffentlicher Beglaubigung vorgenommen werden. Der Handelsregistereintrag erfolgt über das gemeinsame Registerportal der Länder. Um die einzelnen nationalen Handelsregister miteinander zu verknüpfen, führte die EU 1993 das European Business Register ein.

Firmenbuch (Handelsregister in Österreich)

Das Firmenbuch wird ebenfalls elektronisch geführt. Es ersetzt seit 1991 die ehemaligen Handels- und Genossenschaftsregister. Geführt wird das Firmenbuch von den örtlich zuständigen Landgerichten. Es besteht aus zwei Teilen:

  1. dem Hauptbuch mit der Firmenbuchnummer (FN)* und den wesentlichen Daten zum Unternehmen
  2. der Urkundensammlung mit Gesellschaftervertrag, Geschäftsführer- und Gesellschafter-Liste, hinterlegten Muster-Unterschriften, Gesellschafterbeschlüssen u.m.

* Die Firmenbuchnummer ist österreichweit und einzigartig. Sie bleibt unverändert, auch wenn das Unternehmen Sitz, Namen oder Rechtsform ändert. Sie wird auch nach Löschung an kein zweites Unternehmen vergeben, sodass Abfragen auch über aufgelöste Unternehmen eingeholt werden können.

Eingetragen werden müssen neben den dazu verpflichteten Personen- und Kapitalgesellschaften auch Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit, Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften sowie Sparkassen und Privatstiftungen. Einzel- bzw. Kleinunternehmer unterliegen in der Regel bzw. unter bestimmten Voraussetzungen nicht der Pflicht zum Firmenbuchregistereintrag.

Das Handelsregister in der Schweiz

In der Schweiz führen das Handelsregister entweder die Kantone oder, in manchen Kantonen, die Bezirke. Eingetragen werden müssen u.a. Kapitalgesellschaften, Einzelunternehmen ab einem Jahresumsatz von 100.000 Schweizer Franken (Umsätze darunter: Eintrag freiwillig) sowie Genossenschaften, Vereine mit einem Gewerbe kaufmännischer Art, öffentlich-rechtliche Institutionen u.m. Bei bestimmten Einzelunternehmen kann ein Eintrag auch unter 100.000 CHF Jahresumsatz verpflichtend sein. Freiberufler müssen nicht eingetragen sein.




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